Anwachsung des Gesellvermögens beim Kd beim Ausscheiden des phg

  • moin, moin
    bin vom grundbuch und steh vor folgendem problem:

    der phg einer gmbh & co.kg scheidet zum 30.12.2005 aus der gesellschaft aus. aufgrund dessen wächst wohl das vermögen der gmbh & co.kg dem kd allein an.
    da ich im hra recht unwissend bin und nichts gescheites finde, meine frage:
    wächst das vermögen der kg tatsächlich dem kd als privatperson an, sodass nur dieser dann als privatperson im grundbuch einzutragen wäre??
    und ist dies eine folge kraft gesetz, dass die gesellschaft damit beendet ist und dem kd als privatperson anwächst oder muss so etwas gesondert im gesellschaftsvertrag geregelt werden.

    danke euch schon mal.

  • Ich nehme mal an, dass folgender Fall gegeben ist: Der einzige Kommanditist hat mit Ausscheiden des phG das Gesellschaftsunternehmen ohne Liquidation mit allen Aktiven und Passiven übernommen. Damit tritt die Auflösung der Gesellschaft ein, die allerdings – liquidationslos – mit der Vollbeendigung der Gesellschaft zusammenfällt (z. B. OLG Düsseldorf, GmbHR 1997, 903 = MittRhNotK 1997, 437 = NJW-RR 1998, 248). Die Gesellschaft ist sozusagen erloschen, da es keine Ein-Personen-KG gibt.

    Nachweis des Vermögensübergangs: Teils wird die Auffassung vertreten, dass diese Vermögensübertragung im HR eintragungsfähig sei und durch einige Registergerichte auch so gehandhabt (halte ich nebenbei nicht für zulässig). Aber: Nach überwiegender Meinung lässt sich für das Grundbuch der entsprechende Eintritt einer Gesamtrechtsnachfolge durch Anwachsung nicht durch Vermerke im Handelsregister nachweisen (vgl. z. B. BayObLG DNotZ 1990, 171).

    Vorzulegen wäre also m. E. eine Urkunde in grundbuchgerechter Form, aus welcher sich der Vermögensübergang (Übernahme des Handelsgeschäfts ohne Liquidation mit allen Aktiven und Passiven) ergibt und dann der Kommanditist als neuer Eigentümer im Grundbuch einzutragen.

    Insgesamt kann das Ganze aber ein komplexes Thema sein, mir gingen während des Schreibens noch so einige Gedanken aus Sicht des HR durch den Kopf (Firmenfortführung durch die Privatperson - Eintragung im HR - Nachweis? ...), vielleicht schreibt ja noch jemand etwas dazu? Oder andere Frage: Was liegt denn dem GBA schon vor? Man muss sich ja nicht in grauer Theorie verstricken.

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