Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter

  • Das Vollstreckungsrisiko wäre auch meine einzige Ergänzung zu den nächtlichen Gedanken von AndreasH. Vielleicht ist man ja schon mit den festgesetzten Kosten I. und II. Instanz ausgefallen? ;)

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Uns wurde gerade PKH abgelehnt, da selbst bei vollem Klageerfolg die Masseunzulänglichkeit des Verfahrens nicht beseitigt wäre. Das wundert mich ein bisschen, ich kenne das nur bei Massearmut (BGH IX ZB 221/08), aber nicht bei Masseunzulänglichkeit.

    Habe ich etwas verpasst? Gibt es inzwischen eine anderslautende Entscheidung?

    Grüße!

  • Uns wurde gerade PKH abgelehnt, da selbst bei vollem Klageerfolg die Masseunzulänglichkeit des Verfahrens nicht beseitigt wäre. Das wundert mich ein bisschen, ich kenne das nur bei Massearmut (BGH IX ZB 221/08), aber nicht bei Masseunzulänglichkeit.

    Habe ich etwas verpasst? Gibt es inzwischen eine anderslautende Entscheidung?

    Grüße!

    Nö. da hat nur jemand den Unterschied zwischen Massekostenarmut und Masseunzulänglichkeit nicht gekannt. Das liegt m.E. daran, dass leider kaum jemand den definitorisch genauen Begriff Massekostenarmut verwendet. Maaseunzulänglichkeit und Massearmut liegen in den sprachlichen Anklängen einfach zu nahe beieinander.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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