Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Bei einer KG ist ein Kommanditist verstorben (schon vor längerer Zeit), die Erben sind eingetragen. Ein Erbe ist nur Vorerbe. Nun ist die Nacherbfolge eingetreten. Angemeldet wird das Ausscheiden des Vorerben und das Eintreten des Nacherben als Kommandistist und zwar im Wege der Sonderrechtsnachfolge.
Ich war nun gleich der Meinung, das ist keine Sonderrechtsnachfolge, sondern Gesamtrechtsnachfolge, da der Nacherbe ja Rechtsnachfolger des Erblassers wird, so als wenn er gleich mit Erbfall Erbe geworden wäre.
Ich hab dann im 'Willer' gelesen, dass mit Eintritt der Nacherbfolge in registerrechtlicher Hinsicht der Nacherbe als Rechtsnachfolger des Vorerben anzusehen ist.
Nun kenn ich mich gar nicht mehr aus. Man findet auch nicht wirklich was dazu und ich weiß jetzt nicht, wie ich es eintragen soll.
Hat jemand schon mal sowas gehabt?
Vielen Dank.
Ursula
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