Nacherbfolge bei Kommanditist

  • Hallo!

    Ich habe folgendes Problem:
    Bei einer KG ist ein Kommanditist verstorben (schon vor längerer Zeit), die Erben sind eingetragen. Ein Erbe ist nur Vorerbe. Nun ist die Nacherbfolge eingetreten. Angemeldet wird das Ausscheiden des Vorerben und das Eintreten des Nacherben als Kommandistist und zwar im Wege der Sonderrechtsnachfolge.
    Ich war nun gleich der Meinung, das ist keine Sonderrechtsnachfolge, sondern Gesamtrechtsnachfolge, da der Nacherbe ja Rechtsnachfolger des Erblassers wird, so als wenn er gleich mit Erbfall Erbe geworden wäre.
    Ich hab dann im 'Willer' gelesen, dass mit Eintritt der Nacherbfolge in registerrechtlicher Hinsicht der Nacherbe als Rechtsnachfolger des Vorerben anzusehen ist.
    Nun kenn ich mich gar nicht mehr aus. Man findet auch nicht wirklich was dazu und ich weiß jetzt nicht, wie ich es eintragen soll.
    Hat jemand schon mal sowas gehabt?

    Vielen Dank.
    Ursula

  • Ich denke, die entstandene Unsicherheit beruht darauf, dass beim ursprünglichen Erbfall nur der Vorerbe (aber nicht auch der Nacherbe) im Handelsregister einzutragen ist (OLG München JFG 22, 89; MünchKomm/Grunsky § 2100 RdNr.38). Soweit der KG-Anteil überhaupt vererblich ist (Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag gingen vor!), handelt es sich beim Erwerb des Gesellschaftsanteils durch den Nacherben beim Ableben des Vorerben materiellrechtlich sicherlich um eine Gesamtrechtsnachfolge nach dem ursprünglichen Erblasser. Ob dies aufgrund der Besonderheiten des Registerrechts als "Sonderrechtsnachfolge" anzumelden ist, entzieht sich meiner Kenntnis, wage ich aber zu bezweifeln. Aber vielleicht bezieht sich die genannte Kommentarstelle ja nur auf den Fall der Nachfolgeklausel. Denn in diesem Fall handelt es sich selbstverständlich um eine Sonderrechtsnachfolge im Verhältnis Vorerbe/Nacherbe.

    Man müsste daher zunächst einmal prüfen, was der Gesellschaftsvertrag für den Fall des Ablebens eines Kommanditisten vorsieht. Dann sieht man bestimmt klarer.

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