Berichtstermin- notwendiger Inhalt

  • @ SAR:

    Machen wir auch weiter so, weil wir uns nämlich immer an die Vorgaben unserer Insolvenzgerichte halten.



    @ Gegs:

    Ich merke schon, Du weißt was Du von uns hast:D.

    "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.":klugschei

  • "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.":klugschei



    Ist dieser Spruch in dem von Dir genannten Zusammenhang nicht vielleicht doch etwas lästerlich?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.":klugschei



    Ist dieser Spruch in dem von Dir genannten Zusammenhang nicht vielleicht doch etwas lästerlich?



    Das mag sein, sollte aber nicht so sein.

    Liegt daran, dass ich es etwas offener sehe, zumal ich auch nicht an das jüngste Gericht glaube.

  • das mit der Anregung ist ne klasse Idee, enthebt jedoch das Gericht nicht davon, Gutachten zu lesen und zu verstehen.....
    Wenn ich der Auffassung bin, dass es sinnvoll ist einen zusätzlichen TOP aufzunehmen bereite ich den EÖB entsprechend vor. Bin ich der Auffassung, einer Anregung des Verwalters sei nicht zu folgen, dann erläuter ich das kurz.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • das mit der Anregung ist ne klasse Idee, enthebt jedoch das Gericht nicht davon, Gutachten zu lesen und zu verstehen



    Ich versuche Gutachten extra so zu gestalten, dass sie jederman versteht. Das das Gericht mein Gutachten nicht verstehen könnte, darauf wäre ich nun wirklich nicht gekommen :eek:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • das mit der Anregung ist ne klasse Idee, enthebt jedoch das Gericht nicht davon, Gutachten zu lesen und zu verstehen



    Ich versuche Gutachten extra so zu gestalten, dass sie jederman versteht. Das das Gericht mein Gutachten nicht verstehen könnte, darauf wäre ich nun wirklich nicht gekommen :eek:.

    *lol* das ist löblich !
    Auch ein verständliches Gutachten sollte ! gelesen werden, aber ob es verständig gelesen wird, steht ja auf einem anderen Blatt :teufel:

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Mich würde interessieren, wie mit Abstimmungspunkten verfahren wird, die erst nach dem Eröffnungsbeschluss bekannt werden, wie etwa die Zustimmung des Verkaufs an einen bestimmten Dritten oder die Zustimmung zu der Beauftragung eines bestimmten (teuren) Verwerters (heir ganz beliebter Punkt).

  • Ergänzt Ihr dann den Eröffnungsbeschluss, bestimmt einen neuen Termin oder betrachtet es von Eurer veröffentlichten Terminsbestimmung als gedeckt?Gab es schon Anträge, die Ihr zurückgewiesen habt, weil überflüssig oder nicht möglich? Macht Ihr in solchen Fällen einen Beschluss?Wir haben manche "sehr vorsichtige" Verwalter, die sich jede Beauftragung Dritter für Prozesse, Weiterverfolgung von Anfechtungsansprüchen, Vergleiche mit Drittschuldnern etc., genehmigen lassen möchten.

  • Nach BGH IX ZB 104/07 muss die Tagesordnung ja zumindest schlagwortartig veröffentlicht sein. Wir haben ein paar Tagesordnungspunkte, die eigentlich immer wieder vorkommen, in der Eröffnung-Veröffentlichung drin. Sofern der Insoverwalter weitere Tagesordnungspunkte anregt, veröffentlichen wir diese nochmal gesondert. Wir haben den Verwaltern deshalb gesagt, dass sie diese besonders frühzeitig mitteilen sollen.

    Weitere Beschlüsse oder so machen wir aber nicht. Welche sollten das auch sein?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Also wir veröffentlichen nix weiter. Wo willst du da die Grenze ziehen? Das Thema hatten wir doch schon mal irgendwo.

    Eine Grenze würde ich nirgendwo ziehen. Alles, was in der Gläubigerversammlung entschieden werden soll, muss letztlich den Gläubigern vorher bekannt gemacht werden. Da ist es schwer, eine Grenze zu ziehen. Die allgemeinen Dinge haben wir bereits etwas ausführlicher in der VÖ. Alles andere veröffentlichen wir noch vorher, wenn möglich.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Weitere Beschlüsse oder so machen wir aber nicht. Welche sollten das auch sein?

    Danke! Ich meinte, Zurückweisungsbeschlüsse im Termin, falls man der Meinung ist, die veröffentlichten TOP decken den (zu spät mitgeteilten) Antrag des IV nicht ab, bzw. fallen gar nicht unter ein Abstimmungserfordernis, da der Verwalter sich nicht jede seiner Verfahrenshandlungen immer durch Zustimmung der GV absichern lassen kann. :gruebel:

    Zitat

    Eine Grenze würde ich nirgendwo ziehen. Alles, was in der Gläubigerversammlung entschieden werden soll, muss letztlich den Gläubigern vorher bekannt gemacht werden. Da ist es schwer, eine Grenze zu ziehen. Die allgemeinen Dinge haben wir bereits etwas ausführlicher in der VÖ. Alles andere veröffentlichen wir noch vorher, wenn möglich.

    Wenn nicht vertagst Du im Termin und ergänzt die VÖ?

  • Weitere Beschlüsse oder so machen wir aber nicht. Welche sollten das auch sein?

    Danke! Ich meinte, Zurückweisungsbeschlüsse im Termin, falls man der Meinung ist, die veröffentlichten TOP decken den (zu spät mitgeteilten) Antrag des IV nicht ab, bzw. fallen gar nicht unter ein Abstimmungserfordernis, da der Verwalter sich nicht jede seiner Verfahrenshandlungen immer durch Zustimmung der GV absichern lassen kann. :gruebel:

    Im Termin weise ich nix zurück. Unsere Verwalter sind aber auch immer sehr einsichtig. Das andere ist ja schon fraglich. Wenn der Insolvenzverwalter etwas zur Abstimmung stellen lassen will, da weiß ich nicht, ob ich das überhaupt zurückweisen kann. Ich bin ja letztlich nur der "Schiedsrichter" des Verfahrens. Normalerweise meine ich, kann er alles zur Zustimmung der Gläubigerversammlung stellen (wenn es denn dann veröffentlicht wurde).

    Zitat

    Eine Grenze würde ich nirgendwo ziehen. Alles, was in der Gläubigerversammlung entschieden werden soll, muss letztlich den Gläubigern vorher bekannt gemacht werden. Da ist es schwer, eine Grenze zu ziehen. Die allgemeinen Dinge haben wir bereits etwas ausführlicher in der VÖ. Alles andere veröffentlichen wir noch vorher, wenn möglich.

    Wenn nicht vertagst Du im Termin und ergänzt die VÖ?[/QUOTE]Ja, das habe ich auch schon mal gemacht. Wenn die Sache nicht veröffentlicht ist, habe ich es vertagt. Ich hatte dann doch Sorge, dass der Beschluss sich hinterher als nichtig erweist. Meist passiert ja eigentlich nix. Aber wenn's dann schief läuft, dann läuft es ja richtig schief.

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  • Im Termin weise ich nix zurück. Unsere Verwalter sind aber auch immer sehr einsichtig.
    Normalerweise meine ich, kann er alles zur Zustimmung der Gläubigerversammlung stellen (wenn es denn dann veröffentlicht wurde).

    Tja, da kommt man nur irgendwann nicht mehr mit der verfügbaren Zeit hin. Manche möchten hier wirklich jeden Klenkram von der GV absegnen lassen.


    Zitat

    Meist passiert ja eigentlich nix. Aber wenn's dann schief läuft, dann läuft es ja richtig schief.

    Stimmt. Dann vertage ich besser. Danke ! :)


  • Im Termin weise ich nix zurück. Unsere Verwalter sind aber auch immer sehr einsichtig.
    Normalerweise meine ich, kann er alles zur Zustimmung der Gläubigerversammlung stellen (wenn es denn dann veröffentlicht wurde).

    Tja, da kommt man nur irgendwann nicht mehr mit der verfügbaren Zeit hin. Manche möchten hier wirklich jeden Klenkram von der GV absegnen lassen.


    Zitat

    Meist passiert ja eigentlich nix. Aber wenn's dann schief läuft, dann läuft es ja richtig schief.

    Stimmt. Dann vertage ich besser. Danke ! :)

    Theoretisch reicht ja eine Woche vorher. Aber andererseits teile den Insoverwaltern doch mit, dass Du die Anträge veröffentlichen willst und das zeitig. Und wenn die Dir das nicht zeitig mitteilen, dass Du dann den Termin diesbezüglich vertagst. Dann werden sie Dir das schon mitteilen. Das ist doch auch überhaupt kein Problem. Die meisten Sachen, die die genehmigt bekommen wollen, wissen die doch weitaus früher. Die wollen doch wohl nicht einfach absichtlich nix mitteilen, damit die Zustimmungen von kleinem Kreis durchgewunken werden,oder;)?

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  • nun, wir haben unsere EÖB's im Hinblick auf die schlagwortartige Bezeichnung ein wenig präzisiert. Sofern sich bei der Eröffnung ein Erfordernis näherer Konkretisierung nicht ergibt, holen wir diese auch nicht weiter nach. Maßgeblich ist, ob das, was noch gesonderter Beschlussfassung bedarf, von der Beschlussformulierung gedeckt ist. Der Bericht zum BT wird bei uns regelmäßig eine Woche vor Termin eingereicht, in "Knallerverfahren" kann dies auch später sein, ich lege auf Aktualität mehr wert, als auf irgendwelche gerichtlichen Fristen.
    Die GLV des BT ist eine Schicksals-und Gefahrgemeinschaft (letzteres unjuristsich gemeint) und nicht der dackelzuchtverein von köln-kalk (alles für den dackel alles für den hund :d) ).
    I.Ü. wäre einem überbordenden Konsentierungsbedürfnis der Verwalter Einhalt zu gebieten (kommt ab und an sogar im schriftlichen Verfahren vor, das angeregt wird, die GLV möge Beschlüsse fassen - zu unwesentlichem Kram -, da werd ich mir noch ne Gegenstrategie einfallen lassen müssen.... . I.Ü.: leuz nicht jeden Schwachfug mitmachen !
    Mossers Gedanken aufgreifend: wenn sich wirklich was absolut weltbewegendes ergeben sollte, beruf ich noch mal extra ein.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
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