Grundschuldgläubiger minderjährig

  • Folgendes Problem aus dem Grundbuch:
    Mutter kauft Grundstück für 14.000,00 EUR, wird als Alleineigentümer eingetragen.
    Dann folgen 2 Anträge auf Eintragung einer Grundschuld über je 25.000,00 EUR, Gläubiger ist das minderjährige Kind der Eigentümerin.
    Zur Eintragung wurde mir wie üblich ja nur die Grundschuldbestellungsurkunde vorgelegt. Hat mich nun noch zu interessieren, ob es einen Darlehensvertrag gibt, wer was für das Kind erklärt hat und ob der Darlehensvertrag eventuell genehmigt werden müsste oder sollte ich was prüfen bzw. zur Prüfung in die Wege leiten, weil das Grundstück einen geringeren Wert hat als die Belastungen hoch sind?
    Fragen über Fragen und ich hoffe, Ihr könnt mir auch aus grundbuchrechtlicher Sicht helfen.

    (Falls das Thema im Grundbuch besser aufgehoben ist, bitte verschieben)
    Edit:
    Verschoben.
    Ulf, Admin

  • Die Mutter ist Eigentümerin. Sie bewilligt die Eintragung der Grundschulden. Erklärungen des Kindes sind nicht zu prüfen. Also eintragen.

  • Ja klar aus grundbuchrechtlicher Sicht. Aber wenn da schuldrechtlich Geld geflossen, sogar ggfs. ein Kreditvertrag abgeschlossen worden ist (und da würde schon ein Vertretungsausschluss bestehen, da die Mutter ja auch Schuldnerin ist) hätte ich Bauschmerzen da nicht nachzuhaken, zumal es ja sein kann, dass die Mutter das Geld der Kinder einfach so auf den Kopf knallt.

  • Wenn zwischen Mutter und Kindern ein Darlehensvertrag geschlossen sein sollte, wäre der ohne Pfleger und Genehmigung unwirksam.

    Das braucht das GBA aber nicht zu interessieren.

    Hier sind nur die formellen Vorausetzungen nach der GBO zu prüfen. Die Einigung nach § 873 BGB braucht nicht nachgewiesen und geprüft zu werden und erst recht nicht ein eventuell zugrunde liegendes Verpflichtungsgeschäft in Form eines Darlehensvertrages mit Sicherungsabrede.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • Wenn zwischen Mutter und Kindern ein Darlehensvertrag geschlossen sein sollte, wäre der ohne Pfleger und Genehmigung unwirksam.

    Das braucht das GBA aber nicht zu interessieren.



    Ja das weiß ich doch noch aus meiner Grundbuchzeit :oops:.
    Aber aus familienrechtlicher Sicht habe ich Bauchschmerzen, wenn man dann schon von sowas Kenntnis hat. Ich denke mal, deswegen war die Frage auch im Unterforum Familienrecht reingestellt worden. Gut, ob die Mutter Schuldnerin ist, ergibt sich nicht aus der Bewilligung zur Eintragung der Grundschuld, aber wenn nicht, hat sie evtl. Geld der Kinder an andere "verborgt", vielleicht das ganze Geld der Kinder.

  • Die Fragestellerin hat als GB-Rpfl. gefragt und das GBA hat hier m.E. keine Handhabe, etwas zu beanstanden oder zu erforschen. Allenfalls könnte ein Hinweis an das FamG erfolgen, obwohl ich nicht wüsste, was das bringen soll.

    Es steht doch nicht mal fest, ob überhaupt Geld verliehen wurde. Die Grundschulden können auch einfach nur so bestellt worden sein (z.B. um den Zugriff eventueller Gläubiger der Mutter zu erschweren).

    Warum sollte denn eine Mutter, die Geld ihrer Kinder hinterziehen will, auf der anderen Seite dann an ihrem Grundstück Grundschulden bestellen?!
    Wenn schon hinterziehen, dann doch lieber heimlich und ohne Absicherung!

    Ulf

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  • Danke für die schnellen Antworten. Ich werde also als Grundbuchrechtspfleger eintragen und nicht weiter darüber nachdenken, was dem ganzen zugrundeliegt (auch wenn es mich schon interessiert hätte :gruebel:, aber das wäre dann reine Neugier...)

  • Allenfalls könnte ein Hinweis an das FamG erfolgen, obwohl ich nicht wüsste, was das bringen soll.



    Besteht hier etwa eine Mitteilungspflicht gemäß MiZi, 2. Teil, 1. Abschnitt I 1, "Mitteilungen zur Herbeiführung einer Tätigkeit des Vormundschafts- oder Familiengerichts"?:gruebel:
    Diese Vorschrift wird oft übersehen.

  • Ich würde sagen, nein. Denn was soll das FamG oder VormG denn machen? Es gibt doch überhaupt gar keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Mutter.

    Ulf

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  • Die Grundschulden sind eingetragen.
    Ich denke, Ulf hat Recht:Warum sollte eine Mutter das Geld ihres Kindes hinterziehen und dann eine Grundschuld für das Kind eintragen? Außerdem weiß ich doch gar nicht, ob überhaupt Geld geflossen ist.
    Grundsätzlich sollte man doch von einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung durch die Eltern ausgehen, oder!?
    Also nochmals DANKE (und ich werde wohl mal weniger Krimis lesen, man sieht ja schon überall Gespenster;))



  • ... und ich werde wohl mal weniger Krimis lesen, man sieht ja schon überall Gespenster;))



    Weniger Krimis ist gut :wechlach: Miss Marple. Schade ich dachte Du ermittelst aus reiner Neugierde weiter und klärst wieder einen großen Fall auf. (muss ja nicht gleich ein Mord sein)

    Aber es stimmt schon, man sieht wirklich schon lauter Gespenster, gerade auch weil man im Familien- oder vorallem Betreuungsbereich arbeitet. Da gibt es ja etliche schwarze Schafe.

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