Anträge bei Drittschuldnerklage

  • Hallo,

    bin beim Schreiben einer Drittschuldnerklage und habe mir dazu auch schon einiges aus dem Netz gesucht, bin mir aber nicht ganz sicher hinsichtlich der Anträge.
    Angenommer Sachverhalt: Im Dezember 07 wird das Arbeitseinkommen gepfändet. Höhe der Pfändung 1.000 Euro, pfandfreier Betrag 725,00 Euro. Drittschuldner zahlt nicht. Höhe des Einkommens ist nicht bekannt, da auch keine DS-Erklärung, EK liegt aber über der Pfändungsgrenze.

    Ich habe folgende Anträge gefunden:
    1. Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger ...Euro seit ...zu bezahlen.
    2. für die Dauer der Beschäftigung des Streitverkündeten beim Beklagten künftig monatlich...Euro, beginnend mit dem * bis zur völligen Abdeckung des Betrages von ...Euro zu zahlen.

    Welchen Antrag nehme ich wann? Ich denke, die Forderung wäre schon beglichen, genügt dann der 1. Antrag oder nehme ich diesen, wenn ich z.B. genau weiss, jeden Monat wären 50 Euro zu zahlen und was darüber hinaus ist, den 2. Antrag?

    Zusatzfrage: könnte ich Zinsen verlangen, ohne das diese bisher tituliert sind und erfolgt die Titulierung dann praktisch mit der Drittschuldnerklage?

    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung

  • Mir ist nur die Klagevariante 1 geläufig. Wenn Dir das Einkommen nicht bekannt ist, hast Du bei der notwendigen Bezifferung der DS-Klage ein Problem: Der § 840 ZPO hilft nicht weiter, weil die Auskunft nur die Vergangenheit umfasst. Für die Zeit ab Zustellung des Beschlusses musst Du Dich an den S halten über § 836.3 ZPO. Du kannst, wenn genügend Anhaltspunkte vorliegen, natürlich auch ein bestimmtes Einkommen behaupten und die Gegenseite beim Gütetermin ausforschen.

    Die Zinsen ( gegen den DS) kannst und musst Du in der DS-Klage ab Zins-Verzugssetzung des DS machen.

  • Für die Zeit ab Zustellung des Beschlusses musst Du Dich an den S halten über § 836.3 ZPO.



    Wie würde das praktisch ablaufen; beauftrage ich den Gerichtsvollzieher, dem Schuldner die Auskünfte und Urkunden "abzunehmen"? Welche Unterlagen bzw. Titel benötige ich dafür?

    Mir ist nur die Klagevariante 1 geläufig.



    Habe zwischenzeitlich herausgefunden, dass ich die 1. Variante nehme, wenn die Forderung eigentlich bei ordnungsgemäßer Überweisung bereits getilgt wäre, die 2. wenn ich fortlaufend noch weiterpfänden würde. Da es sich nur um einen geringen Betrag handelt, nehme ich auch nur Variante 1, schon mangels genauer Einkommenshöhe.

    Die Zinsen ( gegen den DS) kannst und musst Du in der DS-Klage ab Zins-Verzugssetzung des DS machen.



    Meinst Du hiermit die erste Fristsetzung, für die Zahlung durch den Drittschuldner? Da der PfüB ja bereits in 12/07 zugestellt wurde, hätte ich jetzt Zinsen ab Januar 08, also Fälligkeit der ersten Zahlung genommen. Eine eigentliche Zins-verzugsetzung gibt es nicht.

  • Mit Verzug fängt alles an: Du forderst den S per ZU zur Erteilung der AUskünfte mit Fristsetzung auf. Anschließend beauftragst Du den GV. Musterschreiben kann ich dir nächste Woche nach Urlaubsende per PN zusenden. Schreib mir eine PN, die landet auf meinem Büro-Pc.

    Wenn du den DS nicht über Zinsen in Verzug gesetzt hast, gibts auch nichts. Forder DS per ZU auf, 1000 € bis zum 15.10.08 zu deinen Händen zu zahlen zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab dem 15.10.08. Du begründest die Klage einfach damit, dass der S vom DS in der Zeit von Januar bis Mai 925 € Nettoeinkommen erzielt hat.

    Im Moment fällt mir der Grund nicht mehr ein, weshalb ich nicht mehr mit Mahnbescheid arbeite. Da die DS-Klage sehr aufwendig ist, an zahlreichen kleinen Formalien scheitern kann und bei Kleinfirmen in der Vollstreckung nichts bringt, telefonier ich lieber stundenlang mit dem Arbeitgeber und dessen Lohnbüro.

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