Stundung Gerichtskosten

  • Hallo,

    mir liegt ein Schreiben eines Kostenschuldners vor in dem er um Stundung der Gerichtskosten bittet.
    Geht das überhaupt und wenn ja, muss ich was veranlassen oder muss der Kostenschuldner sich direkt an die Landesjustizkasse wenden?

  • Hallo,

    mir liegt ein Schreiben eines Kostenschuldners vor in dem er um Stundung der Gerichtskosten bittet.
    Geht das überhaupt und wenn ja, muss ich was veranlassen oder muss der Kostenschuldner sich direkt an die Landesjustizkasse wenden?


    Sowas ist landesrechtlich geregelt. In Sachsen wäre so ein Antrag an die Landesjustizkasse zu richten, soweit Kosten zum Soll gestellt sind. Ab bestimmter Betragshöhe wäre der Präsident des zuständigen Amtsgerichts / Landgerichts zuständig - darum kümmert sich dann aber die LJK.

  • Herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Der Fall spielt in Bayern. Dann werd' ich dem Kostenschuldner mitteilen, dass er sich an die LJK wenden soll.

  • Ich würd das Schreiben zu Kostenrechnung Nr..... nach Bamberg weiterleiten und zur Sicherheit eine Kopie in der Akte behalten.

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