Hallo, ich habe ein Problem:
Verklagt wurde eine AG i.Gr. Gegen diese wurde ein Urteil erlassen. Daraufhin hat der RA der AG i.Gr. einen Kostenfestsetzungsbeschluss gem. § 11 RVG beantragt. Dieser wurde gegen die AG i.Gr. erlassen und auch zugestellt.
Nun hat der RA versucht gegen die AG i.Gr. zu vollstrecken. Scheint aber nicht zu funktionieren, da er nun eine § 727 ZPO beantragt hat auf den persönlich Handelnden der AG i.Gr., da diese nicht entstanden ist.
Geht das so einfach?
Dass der Handelnde haftet, so lange die AG i.Gr. nicht entstanden ist, ergibt sich bereits aus § 41 AktG. Aber handelt es sich hierbei tatsächlich um eine Rechtsnachfolge?
Danke für die Hilfe!!!
AG i.Gr.
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kleines1985 -
7. Oktober 2008 um 14:34
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also wirklich nur ganz aus dem bauch raus nach lektüre des § 41 AktO
ich schätze, da hat sich der gläubiger wohl bei der klage den falschen beklagten ausgesucht (bzw. der anwalt den falschen antragsgegner bei dem antrag nach § 11 RVG). eine rechtsnachfolge kann ich hier auch nicht erkennen. -
Sehe ich auch so: Keine Rechtsnachfolge sondern für den Anwalt Klage aus § 41 AktO
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Sehe ich ganz genauso. Der RA müsste gegen die Gründungsmitglieder klagen.
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Ich schließe mich an.
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Ich schließe mich an.
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... wobei wir das für den Fall einer GmbH i. Gr. hier anders gesehen haben ...
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... wobei wir das für den Fall einer GmbH i. Gr. hier anders gesehen haben ...
Das war bei einer Einmann-GmbH. Da sehe ich das so wie der Zöller. Bei mehreren Gründungsmitgliedern geht das m.E. nicht so einfach.
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