Exemplarisch auszugsweise die AGB der Sparkasse Leipzig:
Nr. 26 - Kündigungsrecht
(1) Ordentliche Kündigung
Sowohl der Kunde als auch die Sparkasse können die gesamte Geschäftsbeziehung oder
einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, soweit
keine abweichenden Vorschriften oder anderweitigen Vereinbarungen dem entgegenstehen.
Kündigt die Sparkasse, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen
Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.
Ich hab jetzt mal nachgeschaut, was Wolkenkuckucksheime sind, glaube aber nicht, dass das den Thread weiterbringt.