Eben das ist das Problem. Mit den "Grundschulden bewilligen und beantragen" könnte man noch irgendwie im Sinne mancher OLG s argumentieren, dass das ja bisher nicht geschehen ist, also zumindest die Eintragung. Aber ob sie jetzt ihre Ansprüche an eine Bank abgetreten haben.... wie soll man das nachweisen.
Zusätzlich ist noch eine Rück-AV drin mit u.a. "...wenn die Ehe des Übernehmers geschieden wird". Das könnte man wohl mit Personenstandsurkunden nachweisen, da keine weiteren Ausführungen zu Zugewinnausgleich etc. wie im Fall des OLG München, Beschl. vom 17.10.2016, 34 Wx 208/16 vorhanden sind.