Nachweis Bedingung einer Rückübertragungsverpflichtung

  • Hallo !


    Habe den Fall, dasss eine Rückübertragungsvormerkung eingetragen werden soll u.a. für den Fall, dass die Lebensgemeinschaft zwischen den Beteiligten am Übergabevertrag zerbricht und sich die Erschienenen trennen.

    M.E. kann das so nicht eingetragen werden, weil die Bewilligung keine Bestimmung darüber enthält, wie der Nachweis erbracht werden kann, dass die Lebensgemeinschaft zerbrochen ist.

    Der Notar meint nun, dass dies ein zivilrechtliches Problem und der Beweislast sei und dies so wie zitiert eintragungsfähig sei.

    Ist es Deiner Meinung nach eintragbar oder nicht ?

  • Ich stimme dem Notar zu. Das Nachweis-Problem hindert die Eintragung nicht. Man könnte allenfalls darüber nachdenken, ob das "Trennen" bestimmt genug ist. Ich würde das bejahen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich stimme dem Notar zu. Das Nachweis-Problem hindert die Eintragung nicht. Man könnte allenfalls darüber nachdenken, ob das "Trennen" bestimmt genug ist. Ich würde das bejahen.


    Ich auch :daumenrau.

  • Wie Vorposter. Nur die Löschung geht halt nur mit Bewilligung oder Urteil. Das gibt's aber öfter (und nach der neueren BGH-Rechtsprechung wohl noch etwas öfter).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Sehe ich auch so. Das muß (leider) eingetragen werden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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