Folgender Fall: Erbengemeinschaft (bestehend aus zwei Personen) ist Erbbauberechtigter. Jetzt will Person Nr. 1 seinen Erbteil, wozu auch der Anteil an dem Erbbaurecht gehört, auf Nr. 2 übertragen.
Die Genehmigung des Grundstückseigentümers ist erforderlich zum Verkauf ! Bedarf es hier der Genehmigung des Grundstückseigentümers ?
Kann der Grundstückseigentümer event. auch sein (eingetragenes) Vorkaufsrecht ausnutzen ?
Erbbaurecht
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Hier kann kein Genehmigungserfordernis bestehen. Übertragen würde der Erbteil an sich und nicht separat der Anteil am Erbbaurecht. Es handelt sich nicht um einen Verkauf des Erbbaurechts, daher könnte auch das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden.
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Meiner Meinung nach bedarf der Vertrag weder der Genehmigung der Grundstückseigentümers, noch kann dieser sein Vorkaufsrecht geltend machen.
Es handelt sich hier um einen Erbteilsübertragungsvertrag, d.h. Vertragsgegenstand ist der ideelle Anteil am Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft und nicht nur der Anteil am Erbbaurecht. Der Eigentumsübergang findet außerhalb des Grundbuchs statt, es bedarf noch nicht einmal einer Auflassung. Die Eintragung ist Grundbuchberichtigung. -
ung zu den Vorpostern...
Bei einer GB-Berichtigung brauchst du weder die Genehmigung des Grundstückseigentümers, noch kann dieser sein Vorkaufsrecht geltend machen... -
Dem schließe ich mich auch an.
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