Erbbaurecht

  • Folgender Fall: Erbengemeinschaft (bestehend aus zwei Personen) ist Erbbauberechtigter. Jetzt will Person Nr. 1 seinen Erbteil, wozu auch der Anteil an dem Erbbaurecht gehört, auf Nr. 2 übertragen.
    Die Genehmigung des Grundstückseigentümers ist erforderlich zum Verkauf ! Bedarf es hier der Genehmigung des Grundstückseigentümers ?
    Kann der Grundstückseigentümer event. auch sein (eingetragenes) Vorkaufsrecht ausnutzen ?

  • Hier kann kein Genehmigungserfordernis bestehen. Übertragen würde der Erbteil an sich und nicht separat der Anteil am Erbbaurecht. Es handelt sich nicht um einen Verkauf des Erbbaurechts, daher könnte auch das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden.

  • Meiner Meinung nach bedarf der Vertrag weder der Genehmigung der Grundstückseigentümers, noch kann dieser sein Vorkaufsrecht geltend machen.
    Es handelt sich hier um einen Erbteilsübertragungsvertrag, d.h. Vertragsgegenstand ist der ideelle Anteil am Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft und nicht nur der Anteil am Erbbaurecht. Der Eigentumsübergang findet außerhalb des Grundbuchs statt, es bedarf noch nicht einmal einer Auflassung. Die Eintragung ist Grundbuchberichtigung.

    Wenn auf den Kiel die Sonne lacht, hat der Segler wohl was falsch gemacht! (unbekannt)

  • Dem schließe ich mich auch an.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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