erbbauzinserhöhung

  • hallo zusammen,

    ich muss eine Erbbauzinserhöhung im Grundbuch eintragen.
    Jetzt stellt sich mir die Frage wie hier die Kosten zu berechnen sind.

    danke schonmal im voraus

    lg bonnie1

  • Also ich berechne dafür eine Gebühr aus § 62 KostO. Der wert setzt sich wie folgt zusammen: Diffferenz von altem und neuem Erbbauzins und das ganze mal 25 (aber nur wenn die Laufzeit des Erbbaurechtes nicht kürzer ist).

    Zusätzlich erhebe ich noch eine Gebühr aus § 64 KostO für die Rangänderung. Wert ist in den meisten Fällen derselbe, weil 10% des Vorkaufsrechtes meist mehr ist.

    Hoffe ich hab es jetzt nicht zu umständlich erklärt....

  • Also ich habe es verstanden ;) und würde es genauso machen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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