Vertretung BGB-Gesellschaft Geschäftsführer

  • Hallo Freunde der Rechtspflege,

    mir liegt ein neues Problem auf dem Tisch. Könnte Eure Hilfe gebrauchen.

    Im Gesellschaftervertrag der BGB-Gesellschaft ist die Geschäftsführung geregelt worden. Gesellschafter G ist zum ersten Geschäftsführer bestellt worden, mit der Befugnis die Gesellschaft allein nach außen zu vertreten.

    Stellt dies eine Generalvollmacht aller weiteren Gesellschafter dar, mit der G über Grundbesitz der Gesellschaft alleine verfügen kann.

    Guter Rat ist jetzt teuer, Generalvollmacht oder ???:gruebel:

  • Wenn Beschränkungen der Vertretungsmacht gewünscht sind, wird dies üblicherweise im Gesellschaftsvertrag vermerkt.

    Von daher kann ich den Vorpostern nur zustimen.

  • Danke für Eure Hinweise.
    Der Gesellschaftsvertrag liegt mir in beurkundeter Form und in Ausfertigung vor.
    Der Gesellschaftsvertrag ist vom 27.12.2004. Die Ausfertigung wurde am 02.07.2008 erteilt.
    Der Kaufvertrag nebst Auflassung ist vom 13.02.2008.
    Da ich keine Kenntnis habe hinsichtlich einer möglichen Änderung des Gesellschaftsvertrags oder/unter der Gesellschafter müsste ich doch eintragen !?
    Für ein gutes Bauchgefühl könnte ich vor der Eintragung die anderen im Grundbuch
    eingetragenen Gesellschafter anhören.


  • Wie schon an anderer Stelle gesagt, ich halte auch noch die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung aller Gesellschafter für notwendig, dass keine weitere Änderung der Gesellschafterverhältnisse stattgefunden hat.

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