Abgabe nach Einspruch!

  • Hallo,

    also das AG Cottbus -Mahnabteilung- gibt ein Mahnverfahren aufgrund Einspruch, an das Amtsgericht Coburg -Zentrales Mahngericht- ab.
    Stand wohl so im Mahnbescheidsantrag.

    Wir haben es natürlich als Mahnverfahren registriert.
    Und der Sachbearbeiter hat es dann erst mitbekommen, dass ja die Abgabe nicht wegen örtl. Unzust. erfolgte.

    So die Frage wäre, wie wir das Verfahren wieder loswerden?

    Ich plädiere mal für einen ordentlichen Unzuständigkeitsbeschluss.
    Dann Abgabe an das zuständige Streitgericht.

    Wäre das so möglich?

    Oder vielleicht doch wieder ans AG Cottbus zurück ?

    Andere Stimmen bei uns plädieren für einen neuen AR-Eintrag.
    Dann einfach wieder zurückschicken.

    Danke für eure Antworten.

    mfg

    Blacky

  • Irgendwie kann ich mir auch nicht vorstellen, dass als Streitgericht das ZeMa Coburg angegeben wurde - oder etwa doch? Vielleicht ist das AG Coburg Streitgericht :confused:

  • Ich würd auch sagen als AR-eintragen und den AST auffordern, die Abgabe an ein "ordentliches" Gericht zu beantragen, da ZeMa Coburg kein Prozeßgericht ist. Wenn kein Abgabeantrag gestellt wird, in der AR-Sache die Durchführung des streitigen Verfahrens wegen Unzuständigkeit der ZeMa Coburg ablehnen.

    Oder gleich verbrennen.

  • So ! Die Rpfline hat es nun erledigt und die Akte an unsere Zivilabteilung im Hause gegeben. Die machen dann ne örtliche Unzuständigkeit.

  • Wenn das dortige Zivilgericht nicht zuständig sein sollte als Streitgericht, dann wäre es nach meiner Ansicht Aufgabe der zuständigen Zivilrichterin, die Unzuständigkeit zu monieren und einen Verweisungsantrag zu erfordern...:confused:
    Das Mahngericht kann nur an das benannte Streitgericht abgeben - und sei es noch so falsch.
    Oder bin ich da jetzt von der Rolle?

    Die formlose Weitergabe der Akte an die Zivilabteilung ist nicht mehr als sachgerecht, denn das ZeMa kann ja nun überhaupt nicht in Betracht kommen.

  • Seh ich auch so!

    Mal abgesehen davon, dass eigentlich schon beim AG Cottbus eine Monierung des angegeben Streitgericht hätte erfolgen müssen.
    Ein Mahngericht kann nie Streitgericht sein.

    Aber nun egal!

    MFG

    Blacky

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