Abtretung einer Grundschuld

  • Der Gläubiger kann das Recht nur in dem Umfang abtreten, in dem es ihm zusteht. Wenn das Recht keine Nebenleistungen hat, können natürlich auch keine abgetreten werden.
    Lass Dich nicht verwirren, das steht in den Abtretungsformularen immer mit drin. ;)

    Life is short... eat dessert first!

  • Wie Mola. Ich trage dann halt keine Nebenleistungen bei der Abtretung ein.

    Und ich meine, dass es besser ist, dumm zu fragen als dumm weiter zu arbeiten. In diesem Sinne finde ich Fragen üblicherweise nicht dumm. Vielleicht einfach. Aber das sollte Dich bitte nicht vom Fragen abhalten. Peinlich fände ich es höchstens, wenn Du Dir die Antworten nicht merken wolltest oder das Forum als Kommentarersatz verstündest, was ich aber bei Dir mangels entsprechender Anzeichen nicht annehme.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Tach !

    Vielen Dank für eure vielen Antworten. Jetzt kann ich den Fall schonmal abschließen.
    Der Eigentümer muss ja bei der Abtretung nicht mitwirken.

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