Notvorstand!

  • Hallo Leute!
    Mein Verein hat 3 eingetragene Vorstandsmitglieder 2 treten zurück
    Verein ist somit handlungsunfähig
    laut Satzung kann nur der gesamte Vorstand eine neue Mitgliederversammlung zur Neuwahl einladen
    hab jetzt 3 Anträge auf Bestellung von Notvorstand alle 3 schlagen auch den gleichen Typ als Notvorstand vor

    Mein Problem!
    In dem Verein gibts 2 Gruppen!!! der letzte im Vorstand der noch übrig ist hat auch schon gesagt (am Telefon), dass er einen Antrag auf Notvorstandsbestellung einreichen will und der schlägt gewiß jemand anderes vor als die die ich schon hab!

    Bin im Zwiespalt weiß nicht ob ich jetzt schon den Notvorstand bestellen kann oder noch abwarten muß ob noch ein Antrag kommt und wenn ja wie lange?

    Muß ich einen Vorschuss anfordern? Wenn ja in welcher Höhe?

    Muß ich das letzte Vorstandsmitglied anhören und herausfinden ob die zusammen können oder ist das egal?

    Der jetzt vorgeschlagene ist kein Mitglied (das ist möglich so einen zu bestellen) wie siehts denn da mit der Vergütung aus muß der im Vorfeld sagen wie viel er will oder wie? und wer muß zahlen der Antragsteller oder der Verein?


    Wie ihr seht bin ich leicht im Unklaren:oops: die Literatur gibt nicht arg viel her
    alles sehr schwammig, man soll nur in dringenden Fällen einen bestellen und sich möglichst nicht für diese widerstreitenden Gruppen vor den Karren spannen lassen, aber irgendwas muß ich ja machen!

  • Also zunächst ist rechtliche Gehör zu geben. So habe ich es zumindest gehandhabt. Letztendlich mußt Du die Eignung des Notvorstandes prüfen.
    Da nach einer analogen Anwendung des AktR ( 269 IV ??????) auch nicht mehr amtierende Vorstände als ermächtigt gelten, die MV zum Zwecke der neuen Vorstandswahl einzuberufenund ja noch ein Vorstand da ist ( der darf das dann sicherlich auch) würde ich eher vorschlagen, die MV einzuberufen und diese entscheiden zu lassen.
    Notvorstand sehe ich derzeit so noch nicht als gegeben an!

  • Ich denke Du nimmst nicht den Sauter/Schweyer, oder? Da steht total viel drin. Rn 444 und Rn 294 ff zum Beispiel.
    Fußnote 337 zitiert das BayObLGZ 1978, 248 wonach das Gericht entscheidet und nicht an die vorgeschlagenen Personen gebunden ist. Sofern Du Kopien des kommentars brauchst, melde Dich.

  • Zitat von 13

    @ Tubbesing:

    Guckst Du mal in Deine PN... :D



    Lag ich falsch? Stimmt doch so, oder? Machs nur noch gelegentlich

  • @ Diabolo:

    Nee, keine Angst. Ich arbeite selbst auch mit dem Sauter, insoweit sind wir voll auf einer Linie.
    Ich habe Tubbesing aus meinen gesammelten Dateiwerken lediglich eine Kopie zukommen lassen zum Durchstöbern, ob etwas dabei ist.

  • Zitat von 13

    @ Diabolo:

    Nee, keine Angst. Ich arbeite selbst auch mit dem Sauter, insoweit sind wir voll auf einer Linie.
    Ich habe Tubbesing aus meinen gesammelten Dateiwerken lediglich eine Kopie zukommen lassen zum Durchstöbern, ob etwas dabei ist.



    Angst?
    Ich wollte doch nach so langer Abstinez von der Arbeit nur mal wieder hören, dass ich richtig liege!!! Mich lobt sonst keiner! ( dann mach ich es halt selber)

    All: bitte eine Runde Mitleid mit mir!

  • Zitat von Erzett

    Warum? Waren im Verein früher Pädagogen oder Weltverbesserer?
    :) oder die 7 Zwerge?:)



    Was heißt hier früher? Solche Typen gibt es in den heutigen Vereinen noch zuhauf... (meistens ausgerechnet im VS) :sagnix:

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