Vermächtnis und Wertermittlungsbogen

  • In einem Testament wurde seinerzeit eine Alleinerbin eingesetzt die auch inzwischen einen Erbschein erhalten hat. Gleichzeitig wurden etliche Vermächtnisse ausgesprochen. Den Vermächtnisnehmern wurde das Testament nur auszugsweise bekannt gemacht, nämlich nur die Erbeinsetzung und das jeweilige zutreffende Vermächtnis. Jetzt fragt ein Vermächtnisnehmer an und bittet, da er das Testament nur unvollständig erhalten habe um eine Abschrift des ganzen Testaments sowie einer Abschrift des Wertermittlungsbogens. Kann er dies vom Nachlassgericht verlangen oder kann ich ihn an die Erbin verweisen?

  • Er will bestimmt darauf hinaus, dass evtl. keine Alleinerbenstellung gewollt gewesen sein soll.
    Und die Vermächtnisnehmer Quoten erhalten.

    Aber das Gericht hat von Amts wegen zu ermitteln, was der Erblasser wollte. Hat der Vermächtnisnehmer denn schon vorgetragen, dass er sich evtl. als Miterbe sieht? Und warum dies der Erblasser evtl. gewollt haben könnte?

    Falls deine Ermittlungen dann vielleicht zu einer anderen Würdigung des Testamentes führen, musst du wohl noch die anderen vermächtnis ins Boot nehmen, also sollte das gut überlegt sein!

  • # 4 scheidet aus, da es ja schon einen Erbschein gibt.
    Das Vermächtnis lautet sinngemäß wie folgt: Der dann noch verbliebene Restbetrag soll noch an x y und z aufgeteilt werden.

    Den Wertbogen werde ich mit Sicherheit nicht übersenden, da er uns ja nur zur Kostenberechnung dient. Der Vermächtnisnehmer soll sich an den Erben wenden oder wie seht ihr das?

  • Dem Vermächtnisnehmer geht es wohl eher darum, dass der Nachlass nicht reicht und deshalb vom Erben eine quotenmäßige Kürzung vorgenommen wird. Aber das soll er mit dem Erben ausmachen, das Nachlassverzeichnis ist nur für unsere Gebühren gut, zu sonst nix.

  • Dem Vermächtnisnehmer geht es wohl eher darum, dass der Nachlass nicht reicht und deshalb vom Erben eine quotenmäßige Kürzung vorgenommen wird. Aber das soll er mit dem Erben ausmachen, das Nachlassverzeichnis ist nur für unsere Gebühren gut, zu sonst nix.



    Sehe ich auch so - er muss ja wissen was da war, um zu sehen, ob er auch wirklich den Rest bekommen hat. Aber da muss er sich an den Erben halten...

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!