Vielleicht hat einer eine Idee,
wir haben die Ehefrau im Ehescheidungsverfahren mit Folgesache Zugewinn vertreten. Diese wird nunmehr verurteilt 5.000,00 € Zugewinn an den nunmehr geschiedenen Ehemann zu zahlen.
Für das gemeinsame Kind der Eheleute, das zwischenzeitlich volljährig ist, sind Unterhaltsrückstände von ca. 6000,00 Euro aufgelaufen. Unterhaltsschuldner ist der Vater.
Unsere Idee war nun natürlich, das das Kind seine Unterhaltsansprüche gegen den Vater auf den Anspruch aus dem Zugewinnverfahren vollstreckt, Mutter (Ehefrau) wäre Drittschuldner.
Heute flattert uns eine "Abtretungserklärung" des Ehemannes ins Haus. Er hat den Anspruch aus dem Zugewinnverfahren an seinen Vater abgetreten. Grund der Abtretung ist die "Gebrauchsüberlassung seine PKW Peugeot zu einem Tagesnutzungspreis von 29,00 € zzgl. 5 % Zinsen. "
Ist so eine Abtretungserklärung wirksam?
Jetzt darf die Ehefrau dem noch 5000,00 € hinterherschmeißen und der hat Unterhaltsrückstände.
Konnte bislang auch in Rechtsrechung etc. nichts Erhellendes finden.
Schönes WE Euch allen LG Antje