Interessenschaftsanteil - landwirtschaftliche Fläche

  • Hallo zusammen,

    im Zuge eines KV über eine landwirtschaftliche Fläche hat der Käufer sich gemeldet und mitgeteilt, dass evtl. an dem Objekt eine Interessenschaftsanteilsberechtigung :confused: vorliegt. Der Verkäufer weiß wohl auch von nichts.

    Kann mir jemand sagen, was genau ein Interessenschaftsanteil (soll angeblich auf das Jahr 1887 zurückgehen) genau ist und ob dieser auch grundbuchlich erfasst wird? Aus dem GB ist so etwas jedenfalls nicht zu ersehen.

    Gruß

    AnjaZ

  • Tut mir leid, ich kann mit dem Begriff nichts anfangen. Ist bei mir noch nicht vorgekommen. Selbst das große www. reagiert auf diesen Begriff nicht.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Möglicherweise hängt das mit einem Separations-Rezeß zusammen. Was daran allerdings ohne Grundbucheintragung für unser Verfahren relevant sein soll, erschließt sich mir spontan nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • :hetti: Vielleicht fehlt ein "t":

    "Interessentschaften" gibt es (– wie hier z.B. viele Feldmarksinteressentschaften).



    Ja, ich glaube so etwas ist gemeint, allerdings findet man im Internet nicht so wirklich etwas darüber.

    Trotzdem vielen Dank.

  • Es handelt sich bestimmt um den Anteil an einer Interessentenschaft.

    Für Niedersachsen gilt (und noch weiter im Norden ist es vermutlich nicht anders, unser Landwirtschaftsrecht ähnelt sich ja):
    Bis ins späte 19. Jh. wurden von den Hofeigentümern eines Dorfes Genossenschaften gebildet, die gemeinsam Wald, gemeinschaftliche Weideflächen usw. besaßen. Außerdem unterhielten diese Markgenossenschaften die Feldwege, Flachsrotten, Gemeindebacköfen usw.
    Ende des 19. Jh. wurde diese Gemeinschaftsflächen durch die "Auseinandersetzung" vermessen, verzeichnet und einzelnen Eigentümern zugeordnet (eine Art Vorläufer unserer heutigen Flurbereinigung).
    In Niedersachsen wurde dann durch das "Gesetz betreffend die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 02.04.1887" Interessentenschaften gebildet, die die weiterhin gemeinschaftlichen Aufgaben warnahmen (z. B. die Unterhaltung der Wege und Gewässer in der Feldmark). Durch das niedersächsische RealverbandG vom 04.11.1969 wurde klargestellt, dass diese Interessentenschaften Realverbände sind.

    Grundbuchrechtlich ist m. E. nichts zu veranlassen, wenn bei dir jetzt eine Privatperson verkauft. Gut möglich ist aber, dass mit diesem Grundstück ein Realverbandsanteil (Interessentenschaftsanteil) verbunden ist. Dies könnte vielleicht die Aufsichtsbehörde (bei uns der Landkreis) wissen.
    Hier bei uns gilt, dass Realverbandsanteile, die dem jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks zustehen und deren Teilnahmerechte oder Pflichten sich nach Fläche oder Wert des Grundstücks richten, von dem Eigentum am Grundstück nicht getrennt werden können und also mit übergehen.
    Andere Realverbandsanteile können selbstständig durch Rechtsgeschäft übertragen werden.
    Ich denke hier hilft dir (als Notariat) wirklich nur ein Anruf bei der Aufsichtsbehörde, falls ihr insoweit aufklären oder etwas veranlassen müsst.
    Uns (dem Grundbuchamt) kann es egal sein.

    Für diejenigen, die sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen wollen, gibt es in der Bücherei des Max-Planck-Institus unter http://www.dlib-pr.mpier.mpg.de einen Aufsatz von Gerhard Kluckhuhn, der sich damit beschäftigt und auch den Text des Gesetzes von 1887 nebst Erläuterungen enthält.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Mit den Begriffen "Realverband" und "Anteil" erhält man bei G**gle 133 Treffer, die sehr interessante Erkenntnisse liefern, z.B. dass die jeweilige Satzung von Bedeutung sein kann, wenn es um die Übertragbarkeit von Anteilen geht oder um die Frage, ob die Anteile selbständig sind, mit Haus- oder Hofstelle verbunden sind oder von dieser getrennt werden können usw.

    emerson: Hut ab! / Respekt!

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