Wohnungseigentum - geht das so?

  • Hallo zusammen,
    habe folgenden Fall:
    Auf einem Grundstück stehen zwei Häuser, die auch getrennt voneinander erbaut sind. In jedem Haus sind je 8 abgeschlossene Wohnungen, also insgesamt 16.
    Es sollen 3 Einheiten gebildet werden. Eine aus in beiden Häusern bestehenden 14 Wohnungen sowie eine Einheit aus der im einen Haus bestehenden Dachgeschosswohnung und eine Einheit aus der im anderen Haus bestehenden Dachgeschosswohnung.
    Die Treppenhäuser verlaufen jeweils in den beiden Häusern mittig (also links und rechts davon sind die Wohnungen) bis hoch zu den separaten Einheiten im Dachgeschoss.
    Geht so etwas?:2gruebel:

  • Wenn nur das zum Sondereingentum erklärt wird, was sondereigentumsfähig ist und z.B. die von Dir ausdrücklich beschriebenen Treppenhäuser Gemeinschaftseigentum bleiben, spricht nichts gegen diese Aufteilung. Grundsätzlich kann auch einem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an mehreren Wohnungen zugeordnet werden.

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