Falsche Eintragung - Abtretung nur eines Teilbetrags

  • Guten Morgen,

    ich habe die Eintragungsnachricht vom GBA bekommen, die eintragung der Abtretung der Buchgrundschuld wurde komplett eingetragen, obwohl nur ein erstrangiger Teilbetrag abgetreten wurde.

    Wie gehe ich am besten vor? Muss der Rpfl ein Amtswiderspruch eintragen wegen der Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs des gesamten Rechts?
    Bei einem Antrag auf Grundbuchberichtigung habe ich überlegt, wie es mit der Kostentragung aussieht.. Eigentlich ja der Antragsteller, aber in diesem Fall bei Fehler des Rpfl trotz ordnungsgemäßem Antrag und Bewilligung werden diese wohl niedergeschlagen, oder?

  • Ich würde als erstes mal zum Telefon greifen und den Kollegen anrufen, der eingetragen hat.

    Wie hängst denn du in der Sache drin?

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Ruf erstmal an! Ob der RPfl. einen Amtswiderspruch einträgt, hängt auch davon ab, ob er meint, die Sache zügig und ohne Risiko gerade ziehen zu können. Aber zunächst muss er natürlich wissen, dass etwas falsch gelaufen ist.

    Und natürlich:
    Wenn wir Mist machen, werden die Kosten nach § 16 KostO nicht erhoben.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Sehe ich wie emerson und Eisprinzessin. Ruf an und mache auf den Fehler aufmerksam und stell sofort den Berichtigungsantrag nach § 22 GBO. Dann erübrigt sich die Eintragung des Amtswiderspruchs.

  • Dito.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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