Das Insolvenzverfahren bzgl. des Vermögens eines Beamten ist eröffnet worden. Nach der MiZi ist keine Mitteilung an den Dienstherrn zu richten.
Nach der Mizi für das Konkursverfahren ist die Eröffnung an die Dienstbehörde zu richten, wenn der Gemeinschuldner Anhöriger des öffentlichen Dienstes ist.
Hat jemand eine Erklärung dafür, warum die Eröffnung des Konkursverfahrens dem Dienstherrn mitgeteilt und die Eröffnung des Inso-Verfahrens nicht mitgeteilt werden muss?
Inso Beamter/MiZi?
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yuleph -
30. Oktober 2008 um 10:17
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Vielleicht wegen des möglichen Einsatzes des Beamten.
In der Regel müssen die Besoldungsstellen dem Dienstherrn bei der Zustellung von Pfändungen u.ä. unter bestimmten Voraussetzungen (Höhe der Forderungen und oder Häufigkeit der Pfändungen innerhalb eines bestimmen Zeitraumes) Mitteilung machen. -
Vielleicht wurde das im Rahmen der Einführung der Insolvenzordnung geändert.
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Vielleicht hat man auch dazu keine Veranlassung mehr gesehen, weil dem AG die Eröffnung schon deswegen mitgeteilt wird, weil die pfändbaren Teile des Einkommens zu der Masse gehören.
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Vielleicht hat man auch dazu keine Veranlassung mehr gesehen, weil dem AG die Eröffnung schon deswegen mitgeteilt wird, weil die pfändbaren Teile des Einkommens zu der Masse gehören.
Denke ich auch. -
Vielleicht hat man auch dazu keine Veranlassung mehr gesehen, weil dem AG die Eröffnung schon deswegen mitgeteilt wird, weil die pfändbaren Teile des Einkommens zu der Masse gehören.
Da ich am frühem Morgen noch Verständnisprobleme habe, kurze Zwischenfrage:
Welchem AG soll schon etwas mitgeteilt worden sein?
Der Schuldner muss doch als Beamter nicht unbedingt am AG beschäftigt sein und dazu noch zufällig beim AG des Insolvenzgerichts oder ?
Ich vermute eher, es ist schlichtweg übersehen worden oder man war sich bewusst, dass bei Beamten ohnehin nicht zu holen ist:). -
Vielleicht hat man auch dazu keine Veranlassung mehr gesehen, weil dem AG die Eröffnung schon deswegen mitgeteilt wird, weil die pfändbaren Teile des Einkommens zu der Masse gehören.
Da ich am frühem Morgen noch Verständnisprobleme habe, kurze Zwischenfrage:
Welchem AG = Arbeitgeber (s. § 30 InsO) AG heißt bei der ZV oder Insolvenz nicht zwingend Amtsgericht soll schon etwas mitgeteilt worden sein?
Der Schuldner muss doch als Beamter nicht unbedingt am AG beschäftigt sein und dazu noch zufällig beim AG des Insolvenzgerichts oder ?
Ich vermute eher, es ist schlichtweg übersehen worden oder man war sich bewusst, dass bei Beamten ohnehin nicht zu holen ist Gerüchte! :). -
@ Hego
Bei mir hatte sich offenbar Müdigkeit mit Betriebsblindheit gepaart.
Danke für Deine Aufklärung.
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