Übertragung auf Rpfl.

  • Kann mir mal jemand gerade etwas auf die Sprünge helfen:

    Wie weit ist denn die Übertragung der Richtergeschäfte auf den Rpfl. fortgeschritten? Die gesetzliche Grundlage steht doch, wenn ich das richtig erinnere, oder!?!?

    Weiß schon jemand, wie und wann die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern erfolgen soll?

    Danke Euch!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo Ulf,

    ich kann das Ganze im Moment nur aus der Ferne beobachten und mich auf Emails aus dem Dienst verlassen, aber angedacht ist das bei uns schon - möglichwerweise zum 01.08.05, weil dann nach meinem Wissen auch die in Zukunft zentral geführten Registersachen abgegeben werden. Bei uns wird es in 2 Wochen eine neue GV geben, da die Nachlass-Kollegin "die übertragenen Sachen nicht so nebenbei mitmachen kann". Allerdings ist die Aussage ohne Pistole äh Gewähr.

  • Hallo.

    Was dich vermutlich am meisten interressiert, kann dir wahrscheinlich am ehesten dein Landes-BdR beantworten. Die Umsetzung des § 19 RpflG ist Landes-Sache und jedes Bundesland kocht insoweit sein eigenes Süppchen.

    In Hamburg wird derzeit zumindest die Übertragung vom Rechtspfleger auf den UdG (§ 36b RpflG) zum Teil, nämlich hins. der Testaments-HL in Kürze realisiert.

    Diese Öffnungs-Klausel des § 36b RpflG (Rpfl. -> UdG) stammt vom 01.08.2002, die des § 19 RpflG (Ri. -> Rpfl.) vom 01.09.2004.

    Da fließt wohl noch einiges Wasser die Elbe herab, bis wir in Hamburg richterliche Tätigkeiten übertragen bekommen
    (anders - Gerüchten zufolge - bei den Kollegen in Niedersachsen ?!?).
    :protest:

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • c) 2005 Rechtspfleger-Newsletter-Redaktion
    Absender: newsletter@rechtspfleger.net


    2. NI schöpft Übertragungsmöglichkeiten aus

    Mit Verordnung vom 19.07.2005 (Nds. GVBl. S. 258) hat Niedersächsen die mit dem Ersten Justizmodernisierungsgesetz gegebenen Übertragungungsmöglichkeiten ausgeschöpft und zum 1.8.2005 die bisher richterlichen Aufgaben in Nachlass- und Registersachen auf den Rechtspfleger übertragen.


    3. NI: Ministerin beantwortet Fragen der Rechtspfleger

    Die im Vorfeld der Konferenz aus dem Kreise der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger vermehrt aufgekommenen Nachfragen, wie sich die Planungen einer Großen Justizreform auf den Berufsalltag und das künftige Berufsbild der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auswirken könnten, hat Justizministerin Heister-Neumann jetzt in der August-Ausgabe des "Justizgeflüster" (Seite 5) beantwortet. Die Antworten lesen Sie hier:
    http://www.rechtspfleger.net/Info/JuGefl805Auszug.pdf


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