Grunddienstbarkeit - bevorteiltes Grundstück

  • Mahlzeit,

    mir liegt eine Urkunde vor, wonach die Eintragung einer Grunddienstbarkeit erfolgen soll. Als Gesamtberechtigte der Dienstbarkeit sind eine Vielzahl (insgesamt 20) Flurstücke aufgezählt. Meine Überprüfung hierzu hat ergeben, dass es sich bei keinem der genannten Flurstücke um ein Grundstück im Rechtssinne handelt. Die Flurstück sind in 20 GB-Blättern eingetragen.
    Bevorteiltes Grundstück einer Grunddienstbarkeit kann ja nur ein Grundstück im Rechtssinne sein, demnach nicht nur ein Teilstück.
    In anderen Fällen bin sich so verfahren, dass ich im Grundbuch eingetragen habe " ... zugunsten des jew. Eigentümer Blatt XXX, Bv-Nr. Y mit der Maßgabe, dass die Ausübung der Dienstbarkeit dem Flurstück Z zum Vorteilt gereicht ".
    Doch wenn ich hier auch so vorgehe, kann von einer übersichtlichen Eintragung nicht mehr die Rede sein.

    Kann ich zur vorherigen Verselbständigung der berechtigten Flurstücke auffordern?

  • M.E. solltest zur Verselbständigung auffordern.

    Eine Grunddienstbarkeit kann nur zu Gunsten des Eigentümers (oder natürlich mehrerer Eigentümer) eines Grundstücks (oder mehrerer Grundstücke) bestellt werden. Soll ein realer Grundstücksteil (also z. B. auch ein Furstück) berechtigt sein, muss dieser vorher abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück gebucht werden (RdNr. RdNr. 1123 Schöner/ Stöber).

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Ich verlange in solchen Fälle eine Ergänzung der Bewilligung dahingehend, dass berechtigt ist das Grundstück Blatt ...., der Vorteil sich jedoch nur auf das Flurstück .... bezieht.

    (eben entsprechend wie bei der Festlegung der Ausübungsstelle beim verpflichteten Grundstück)

    Ohne entsprechende Ergänzung würde ich die von Dir sonst gewählte Formulierung nicht eintragen (egal ob 1 oder 20 Flurstücke), da sich das berechtigte Grundstück aus der Bewilligung selbst ergeben muss.

  • M.E. solltest zur Verselbständigung auffordern.



    Wenn man mit der Belastung des gesamten Grundstücks und Begrenzung der "Vorteilsstelle" arbeitet, was aus Sicht der Beteiligten auch ok sein dürfte, kann damit die Verselbstständigung vermieden werden. In diesem Sinne versuche ich jedenfalls entsprechende Urkunden mit Belastungen von Flurstücken / Flurstücke als Berechtigte abändern zu lassen.

  • Mahlzeit,

    mir liegt eine Urkunde vor, wonach die Eintragung einer Grunddienstbarkeit erfolgen soll. Als Gesamtberechtigte der Dienstbarkeit sind eine Vielzahl (insgesamt 20) Flurstücke aufgezählt. Meine Überprüfung hierzu hat ergeben, dass es sich bei keinem der genannten Flurstücke um ein Grundstück im Rechtssinne handelt. Die Flurstück sind in 20 GB-Blättern eingetragen.
    ...
    Kann ich zur vorherigen Verselbständigung der berechtigten Flurstücke auffordern?

    :confused:, seit wann kann ein Grundstück im Rechtssinne in mehreren Grundbüchern gebucht sein - oder habe ich da etwas verpasst?

  • Nach erneutem Lesen ist mir klar geworden: Die als herrschend angegebenen Flurstücke sind jeweils zusammen mit anderen Flurstücken gebucht; bei dieser Sachlage würde ich - damit nicht unnötigerweise sachlich zusammengehörende Flurstücke verselbstständigt werden - den Notar um Ergänzung der Bewilligung in dem Sinne bitten, dass die herrschenden Grundstücke insgesamt angegeben werden.

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