Vorzeitige Beendigung der WVP?

  • Hallo zusammen,

    ich hab beim Durchsehen des Forums zu diesem Thema bisher nichts gefunden (Vielleicht bin ich auch schon betriebsblind...)

    Vorliegender Fall:

    Ein Schuldner befindet sich nach der Aufhebung seines Verbraucherinsolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensphase. Nun möchte er diese über die Zahlung eines Betrages an die Masse und mit Zustimmung der Gläubiger auf Zahlung einer Quote vorzeitig beenden.

    Geht das? Kann man hier analog 213 InsO anwenden? Welche Vorschrift gilt hier sonst?

    Vielen Dank für Tips und Infos.

  • Warum sollte der Schuldner den Antrag auf Erteilung der Rsb zurücknehmen? Ich hab's so verstanden, dass die Gläubiger eine Quote von x% kriegen, der vorzeitigen Beendigung der WVP zustimmen (wie immer sie diese Zustimmung auch genau formulieren) und dem Schuldner dann vorzeitig Rsb erteilt wird. Wir haben solche Fälle jedenfalls schon ein paar Mal gehabt.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Wenn alle Gläubiger verzichtet haben ist eine RSB doch nicht mehr möglich.

    Wovon soll der Schuldner befreit werden? Das hat dann doch die gleiche Wirkung wie ein Schuldenbereinigungsplan. Da erlöschen die Forderungen doch auch durch Vergleichszahlungen.

  • Aber die Rsb wirkt doch auch gegen die Gläubiger, die nicht am Insolvenzverfahren beteilgt waren (obwohl sie Insolvenzgläubiger wären).

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Wenn alle Gläubiger verzichtet haben ist eine RSB doch nicht mehr möglich.

    Wovon soll der Schuldner befreit werden? Das hat dann doch die gleiche Wirkung wie ein Schuldenbereinigungsplan. Da erlöschen die Forderungen doch auch durch Vergleichszahlungen.



    Es gibt auch Gläubiger, die ihre Forderung nicht zum Verfahren angemeldet haben. Auch von diesen Forderungen sollte der Schuldner befreit werden.

  • Ähm, hallo erstmal... Auch so spät noch unterwegs? Ich hab grad das Urteil gelesen und werd aber, wahrscheinlich aufgrund der vorgerückten Stunde, nicht daraus schlau... (Seite 6), ......

  • Ah, ok, ja, jetzt klappts.

    Im Tenor heißt es jedoch: .. werden vor Ablauf der WVP die Verfahrenskosten berichtigt und sämtliche Gläubiger befriedigt....

    -> mit den Verfahrenskosten sind auch die des eröffneten Verfahrens gemeint, die ja noch an die Staatskasse zu entrichten sind (weil von dort verauslagt wg. Verfahrenskostenstundung), oder?

    -> sämtliche Gläubiger befriedigt: müssen die zu 100% befriedigt sein oder reicht eben das Einverständnis bzgl. einer x%-Quote und die RSB wird auch im Hinblick auf die restlichen Forderungen dieser Gläubiger erteilt?

    Bis Montag vielleicht nochmal. Schönes WE jetzt erst und danke für Eure Hilfe und Tipps!



  • -> mit den Verfahrenskosten sind auch die des eröffneten Verfahrens gemeint, die ja noch an die Staatskasse zu entrichten sind (weil von dort verauslagt wg. Verfahrenskostenstundung), oder?

    -> sämtliche Gläubiger befriedigt: müssen die zu 100% befriedigt sein oder reicht eben das Einverständnis bzgl. einer x%-Quote und die RSB wird auch im Hinblick auf die restlichen Forderungen dieser Gläubiger erteilt?



    Alle Verfahrenskosten müssen berichtigt sein.

    Wenn die Gläubiger, die eine Forderung zum Verfahren angemeldet haben, ihre restlichen Forderungen zurücknehmen, dann sind keine Gläubiger mehr im Verfahren vorhanden und es könnte vorzeitig die RSb eteilt werden.

  • Ich bin davon ausgegangen, dass alle Gläubiger vergleichsweise befriedigt werden.

    Sollte es noch andere geben, hätte der Schulder Pech gehabt. Dann wäre natürlich die RSB sinnvoll.

  • @ Bela


    Dito wie hego.

    Ich bin auch davon ausgegangen, dass sich der Schuldner mit seinen Gläubigern wie auch immer über ein Nicht-mehr-Bestehen seiner Verbindlichkeiten geeinigt hat.
    So wie es auch ein Schuldner außerhalb jedes Insolvenzverfahrens schaffen kann.

    Dann besteht m.E. kein Bedürfnis mehr, ihm die Restschuldbefreiung zu erteilen. Warum sollte er seinen Antrag dann nicht konsequenter Weise zurücknehmen.

    Warum sollte ich ihm noch ein Schlupfloch offenhalten.
    Es gibt doch auch kein bisschen schwanger oder doch?

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