"untermieter" kommt nicht mehr in die Wohnung

  • Bei mir auf der RAST war ein junger Mann, der eine einstweilige Vfg. beantragen wollte. Er kommt später wieder her.

    Er wohnt bei seinem Cousin, mit welchem er einen Untermietvertrag gemacht hat. Dieser wurde auch dem Vermieter vorgelegt. Nach Rücksprache mit dem Vermieter nimmt der diesen Vertrag aber nur zur Kenntnis und genehmigt nicht. Wörtlich "Das interessiert uns nicht. Nur der Mieter ionteressiert uns."
    Nun haben die beiden Cousins sich verzankt und der Hauptmieter hat in Abwesenheit des Untermieters ein neues Schloss eingebaut und auch für den Briefkaten das Schloss gewechslet. Der Ast. kommt nun nicht mehr in die Wohnung, also an seine Sachen und seinen Vogel ( Wellensittich ) sowie an seine Post. Das Ganze schon seit einer Woche. Der Ast. hat auch Angst, dass der Vogel verhungert, da der Mieter seine eigene Katze auch kaum füttert.

    Nun die große Preisfrage:
    1) Hat der Ast. einen Anspruch auf Zutritt in die Wohnung? Auch im Wege der einstw. Vfg.?
    2) Hat er einen Anspruch dort zu wohnen, weil er einen ( nicht vom Vermieter genehmigten ) Untermietvertrag hat?

    Ergänzung: Der Ast. ist dort mit Hauptwohnsitz gemeldet!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Danke Rainer, ich hab ihm ja erklärt, dass er keinen Anspruch hat, aber was ist mit den persönlichen Gegenständen und vor allem mit dem Vogel???
    Besteht nicht für das Tier dringender Handlungsbedarf im Wege der einstw. Vfg.?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Na, Anspruch auf sein Eigentum (Klamotten, Möbel, Papiere und Haustiere) hat er natürlich schon . . . aber die wird ihm doch der liebe Cousin um Himmels Willen auch herausgeben, oder - was soll er schließlich damit :cool:

  • Nein, der ist nie da und der Ast. erreicht ihn nicht.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Der Untermietvertrag ist echter Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Soweit der Vermieter nicht ohnehin bereits (stillschweigend) eingewilligt hat, besteht unter den Voraussetzungen des § 553 BGB ein Anspruch auf Erlaubniserteilung.

    Für die bereits erteilte Einwilligung spricht, daß der Hauptvermieter den Untermietvertrag "zur Kenntnis nimmt". Dein Sachvortrag klingt so, als interessiere den Vermieter lediglich, von wem er sein Geld bekommt.

    Wie lange kennt der Vermieter denn den Untermietvertrag?

  • Im Verhältnis Antragsteller (= Untermieter) zum Antragsgegner (Hauptmieter) liegt ein wirksames Mietverhältnis vor, für das die §§ 535 ff. BGB gelten, unbeschadet dessen, ob der Hauptmieter im Verhältnis zum Vermieter überhaupt hätte untermieten dürfen.

    Darüber hinaus stehen dem Untermieter auch besitzrechtliche Ansprüche gegen den Hauptmieter zu.

    Daher: so schnell wie möglich eine einstw. Verfügung zu Protokoll beantragen.

    M. E. hätte hier sogar ohne einstw. Vfg. die Möglichkeit bestanden, mit Gewalt die Tür aufzubrechen und den Vogel zu retten...

  • @ jc
    Das entzieht sich meiner Kenntnis.

    Nach § 540 BGB ist der Untermietvertrag unwirksam, weil nicht vom Vermieter genehmigt.

    Ich hab dem Ast. jetzt geraten, dem Cousin eine SMS zu schreiben ( anders bekommt er ihn nicht ) und ganz sachlich um einen Termin zur Herausgabe der Sachen zu vereinbaren sowie einen Nachsendeauftrag bei der Post zu erteilen, damit er selbige an seine neue Anschrift erhält. Er ist jetzt woanders "untergekommen".

    Ist das so okay?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • @ Rainer:

    Ich mach nur Vertretung heut und hatte noch keine Zeit nachzulesen, da Taubenschlag.
    Die Schlagwörter zum § 540 BGB waren nur, dass der Untermietvertrag nicht wirksam ist ohne Genehmigung des Vermieters.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ist das okay?



    Nein, siehe # 8.




    Sorry, hatte ich überlesen. Vielen, vielen Dank!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Was tut daran so weh die einstweilige Vfg. aufzunehmen?

    Nimm bloß den Antrag auf... das geht sonst nach hinten los so a la "die Dame hat mich beraten und mir gesagt, dass..."

    Ich habe solche Anträge mittlerweile massig aufgenommen.
    Soweit der Antragsteller darlegen kann, dass er ein berechtigtes Interesse am unverzüglichen Zutritt zur Wohnung hat, ist bisher immer die einstweilige Vfg. durchgegangen.

    Selbst wenn kein Vogel drinne wäre. Überleg doch mal, wo soll der Antragsteller denn schlafen? Man hat jederzeit die Möglichkeit per einstw. Vfg. sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, wenn man einen wirksamen Mietvertrag hat. Ob er wirksam ist, ist nicht durch dich zu prüfen, sondern immer noch durch den Richter.

  • @marcelrose

    Das tut mir gar nicht weh. Ich wollte nur keine einstw. Vfg. ( erst Mal ) aufnehmen, weil ich nicht wusste, ob überhaupt Ansprüche bestehen. Wenn ja, welche...
    Der junge Mann hat kaum Geld und ich wollte nicht, dass der Antrag zurückgewiesen wird und er noch Kosten zu tragen hat.

    Ich hab ihm gesagt, dass ich mich schlau machen werde und dann bei ihm melde.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Der junge Mann hat kaum Geld und ich wollte nicht, dass der Antrag zurückgewiesen wird und er noch Kosten zu tragen hat



    Dafür sollte es doch Prozesskostenhilfe geben :gruebel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Der junge Mann hat kaum Geld und ich wollte nicht, dass der Antrag zurückgewiesen wird und er noch Kosten zu tragen hat



    Dafür sollte es doch Prozesskostenhilfe geben :gruebel:.


    ... die gleichzeitig mit dem Antrag auf Erlass der einstw. Vfg. beantragt werden kann. Ggfs. wird diese jedoch mangels Aussicht auf Erfolg nicht bewilligt und dann steht der ASt. doch mit den Kosten da.

  • @ Aenor : So isses... ;)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Der junge Mann hat kaum Geld und ich wollte nicht, dass der Antrag zurückgewiesen wird und er noch Kosten zu tragen hat



    Dafür sollte es doch Prozesskostenhilfe geben :gruebel:.


    ... die gleichzeitig mit dem Antrag auf Erlass der einstw. Vfg. beantragt werden kann. Ggfs. wird diese jedoch mangels Aussicht auf Erfolg nicht bewilligt und dann steht der ASt. doch mit den Kosten da.



    Sollte es dann nicht die Möglichkeit geben, die einstweilige Verfügung bedingt für den Fall der Gewährung der Prozesskostenhilfe zu beantragen?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • im Zweifel und bei entsprechend niedrigem Einkommen Beratungshilfe für Geltendmachung der (Herausgabe und anderer)ansprüche und Beratung bzgl. dem weiteren Vorgehen.

    Anträge aufzunehmen wo man selber nicht weis worauf man hinaus soll ist kein gutes Gefühl - und ob es nun geschickter ist gleich ein Klageverfahren anzustrengen oder besser nochmals außergerichtlich eine Erledigung zu versuchen (vor allem auch wegen der Kosten) ist schließlich Rechtsberatung und diese ist den Anwälten vorbehalten.;)

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