IV als Zeuge

  • Moin,Forum,

    mein Problem hat nur mittelbar was mit dem InsoVerfahren zu tun...

    IV wird als Zeuge in einem Verfahren geladen, welches aufgrund Widerspruchs des Schuldners gegen die Feststellung aus vbuH durch eine KK gegen den Sch.geführt wird.

    Unabhängig von der Frage, was der IV als Zeuge zu Lohnzahlungen vor IA bzw. EÖ beitragen könnte-kann er zu diesem Termin einen mit der Sache befassten Mitarbeiter(mit Vollmacht) schicken oder riskiert er für diesen Fall ein Ordnungsgeld oder so.M.E. wird der IV ja nicht als Person geladen, sondern gewissermaßen formal als Institution.Allerdings wird er im Beweisbeschluß eben auch namentlich genannt.......:confused: Danke.

  • Wir haben das oft in Strafverfahren :mad:.

    Im Zweifel kann der geladene IV gar nix zur Sache beitragen, weil eben sein Mitarbeiter den bestimmten Aspekt bearbeitet hat. Klar muss er erscheinen, aber nett ist das seitens des Gerichts nicht. Dann lieber mal telefonieren, da mit formell der aussagefähige Mitarbeiter benannt werden kann.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • so etwas passiert hier öfters und wird dadurch gelöst, dass der IV unter Nennung des kundigen Sachbearbeiters darum bittet, ihn von der Zeugnispflicht zu entbinden. Klappt i.d.R. immer, da ansosten das Verfahren nur unnötig in die Länge gezogen wird.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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