Zerlegung

  • Hallo!

    Eingetragen im Grundbuch ist Flst zusammen mit einfachem gemeinderecht sowie einfachem bauholz- und straublaub-, laubholz- und eichelmasterrichtungsrecht (alles im BVE).

    Flst. soll zerlegt werden.

    Gibt es eine Vorschrift, dass die Rechte am "Hauptgrundstück" gebucht bleiben? Oder muss ich die Rechte an dem neuen Flst eintragen?

    Danke.

  • Wenn das Flurstück lediglich zerlegt wird, bleibt es doch bei einem Grundstück im Rechtssinne. Dann bleiben auch die Rechte bei beiden Flurstücken. Bei der Eintragung würde ich es direkt unter das Hauptflurstück bzw. das, auf dem der Hof steht, buchen.

    Aber hatten wir nicht eine ähnliche Frage vor kurzem?

    Ja ja wir reiten bis zum Horizont - anschlagen - und zurück!
    (Mike Lehmann)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!