Hallo,
es soll eine Grundschuld über 30.000.- EUR zur Eintragung gelangen, die nicht sofort fällig ist. Eingetragen werden soll jedoch folgender Passus: Es wird auf den Nachweis der Tatsachen verzichtet, die das Entstehen und die Fälligkeit der Grundschuld nebst Zinsen und sonstiger Nebenleistungen bedingen.
Stellt die im Ergebnis keine Umgehung des Schutzzweckes des neuen §1193 BGB dar? Für den Eigentümer bedeutet dies doch im Ergebnis, daß er die tatsächliche Fälligkeit nicht nachprüfen kann -die Grundschuld für ihn "sofort fällig" ist.
Würdet ihr eintragen?
Umgehung des §1193 BGB n.F.?
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