"Teilerledigung" zw An - und Rechtshängigkeit

  • Hallo,

    ich habe eine Klage eingereicht über 10.500 €. jetzt hat der gegner nach anhängigkeit aber vor rechtshängigkeit 9.000,00 € gezahlt. In Höhe von 9.000,00 € muss ich die Klage also zurücknehmen. Muss ich dennoch den vollen Gerichtskostenvorschuss einzahlen und später wieder zurückfordern oder kann ich einfach den geminderten Betrag zahlen? gibt es eine Möglichkeit die Kosten gegen den Gegner festsetzen zu lassen?

  • Ich bin mir jetzt wirklich nicht sicher, könnte mir allerdings vorstellen, das 1,0 Gebühren aus 10.500.- und 2,0 Gebühren aus 1500.- EUR angefordert werden.

    Festsetzung gegen den Gegner nach Kostenentscheidung.

  • Festsetzung als nach § 269 III??? Dann wäre das ja doch einer Erledigung gleichzusetzen....bin ein wenig verwirrt...

    aber die klage bleibt beim LG anhängig, gel?:oops:

  • Also Klage in Höhe von 9000.- EUR zurücknehmen (mit Begründung) und Kostenantrag gem. § 269 III 3 ZPO

    Das ist auch vor Zustellung der Klage zulässig.
    BGH, 18. November 2003, VIII ZB 72/03
    BGH 18. Dezember 2003, VII ZB 55/02

    Da die Klage in der Höhe als nicht anhängig gilt, Verweisung an das zuständige AG stellen.

    Die Kosten werden dann beim AG festgesetzt.

  • Verweisung an das Ag obwohl die Klage doch schon beim LG anhängig ist???
    Sicher? Ich dachte, dass wenn die Angelegnheti einmal beim LG ist, dann kommt es auf etwaige Veränderungen nicht mehr an...

  • Verweisung an das Ag obwohl die Klage doch schon beim LG anhängig ist???
    Sicher? Ich dachte, dass wenn die Angelegnheti einmal beim LG ist, dann kommt es auf etwaige Veränderungen nicht mehr an...



    Vielleicht kann Dir ein Kollege, der auch beim LG arbeitet, da genauer was zu sagen. Aber wenn ich die BGH Entscheidungen so sehe, gilt die Klage - vor Zustellung - als nicht anhängig, wenn sie zurückgenommen wird. Das sollte doch auch für eine Teilrücknahme gelten.

    Und dann sehe ich keinen Grund, warum das Verfahren nicht an das zust. AG abgegeben werden sollte.

    Beim Mahnverfahren ist es doch ähnlich. MB über 10000.- EUR, Widerspruch und Angabe an das LG. Dort Rücknahme von 9000.- EUR und Verweisung an das AG.

    Ob dieses möglich ist, weiß ich nicht, halte es aber (wenn es geht) für die kostengünstigte Variante.

  • Hey,

    habe jetzt um einen richterlichen Hinweis gebeten, und rein vorsorglich verweisung ans ag beantragt...

    interesse, wies weitergeht?? dann melde ich mich nomma ;)

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