Mal eine ganz allgemeine Frage:
Ist man in der Rechtsantragstelle verpflichtet Wiederaufnahmeanträge in abgeschlossenen Strafverfahren aufzunehmen, in denen der VU rechtskräftig verurteilt worden ist? Falls ja, kann mir jemand die Norm nennen aus der sich diese Verpflichtung ergibt.
Vielen lieben Dank!
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