PKH für ZV: Arrestantrag umfasst?

  • Hallo,

    es wurde PKH für die ZV allgemein bewilligt. Neben ZVA und Pfüb wurde auch Arrestantrag gestellt. Der dingliche Arrest in das Vermögen des Antragsgegegners wurde angeordnet und dem Antragsgegner wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt.
    Jetzt liegt ein Antrag auf Erstattung der Vollstreckungskosten aus der Staatskasse auch hinsichtlich der Arrestkosten (1,3 Verfahrensgeb. nach Nr. 3100 VV RVG) vor. Sind diese von der PKH-Bewilligung für die ZV erfasst? Immerhin dient der Arrest der Sicherung der ZV (§ 916 ZPO), ist aber doch Erkenntnisverfahren.

    Welcher Meinung seid Ihr?

  • Grübel, grübel.

    Ich denke mal du liegst richtig. Das Arrestverfahren ist ein summarisches Erkenntnisverfahren. Die Vollziehung des Arrestes ist sicherlich Vollstreckung, das Verfahren bis zur Entscheidung m.E. aber nicht. Wenn insoweit keine Beiordnung war's nix mit Kohle.

    HuBo

  • Hallo!

    Habe folgendes Problem (ich bin daheim, ich schau dass ichs zammbring :gruebel: ). Also PKH wurde unter Beiordnung für die 1. Instanz bewilligt. Da wurde ein Unterlassungstitel geschaffen.

    Erst danach kam der Antrag auf Androhung eines Ordnungsgeldes (weil sich der "Feind" an die Unterlassung nicht gehalten hat). Dann ein Beschluss mit Androhung und dann die Verhängung des Zwangsgeldes.

    Nachdem der RA schon Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG wegen des Urteils eingestrichen hat, will er jetzt wieder eine (offensichtlich für die ZG-Androhung). Hab im RVG-Kommentar gefunden, dass lediglich eine Gebühr nach Nr. 3309 (glaub ich, Vollstreckungsgebühr halt...) anfällt. Da frag ich mich, ob die Beantragung der ZG-Androhung noch von der PKH-Bewilligung umfasst ist oder das Ganze (auch wegen der ZV-Gebühr) irgendwie schon zur Vollstreckung gehört :gruebel:

    Huppala, warum ist das jetzt hier drin?? Wollte eigentlich ein neues Thema aufmachen *fiep*:oops:

  • ZG-Androhung ist eine besondere Angelegenheit nach RVG und gehört zur Zwangsvollstreckung, ist also m. E. nicht mehr von PKH-Bewilligung umfaßt.

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