Ausgleichung Gerichtskosten

  • Hallo!
    Ich habe immer wieder den Fall, dass nach Vergleichsabschluss mit der Kostenentscheidung

    Zitat


    Die Kosten des Verfahrens sind gegeneinander aufgehoben


    folgender Antrag kommt:



    Nix weiter. Keine Festsetzung beantragt, keine Verzinsung, keine §.
    Wenn ich einen guten Tag habe, ruf ich den RA an und frage nach, ob auch eine Festsetzung der ausgeglichenen Gerichtskosten erwünscht ist. Und ein entsprechender Antrag eingereicht werden soll.
    Ich leg den Antrag ja auch schon dahingehend aus, dass auch festgesetzt werden soll, wenn wenigstens Verzinsung beantragt ist. Aber war ja nicht...
    Ist das zu krümelkackerisch, wenn ich im Antrag das Wort "FESTSETZUNG" oder wenigstens die Bezugnahme auf § 104 oder 106 CPO sehen will? Klar weiß ich was gemeint ist. Weiß das die Gegenseite aber auch? Es war nunmal NUR die AUSGLEICHUNG beantragt. Mehr nicht. Punktum. Und die hat der Anwalt bekommen.


    sorry, musste mal Frust lassen... :wall:

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Ist das zu krümelkackerisch ?:wechlach: :wechlach: :wechlach:

    Also selbst ich - und ich bin echt ein Pendant - mache mir da gar keine Gedanken und lege es dahingehend aus!
    Was bringt es, wenn Du zurückweist oder zur Antragstellung aufforderst? Mehr Arbeit und dasselbe Ergebnis.

  • Zitat von Diabolo

    Ist das zu krümelkackerisch ?:wechlach: :wechlach: :wechlach:

    Also selbst ich - und ich bin echt ein Pendant - mache mir da gar keine Gedanken und lege es dahingehend aus!
    Was bringt es, wenn Du zurückweist oder zur Antragstellung aufforderst? Mehr Arbeit und dasselbe Ergebnis.





    Mach ich ja nicht. Ich schick ihm eine Ausgleichung der Gerichtskosten in einem Anschreiben. Geht ganz fix. Hab einen Textbaustein dafür. :teufel:
    Wenn ich es wirklich so auslege, dass auch festgesetzt werden soll, kommt der A-Steller dann und fragt, wat ist mit Zinsen? Wollten wir auch haben. Und dann? Hätt ich das auch mit auslegen sollen.

    :ironie: Leutz, ich bin Beamte, soll ich jetzt auch noch selbständig denken? Man muss mir alles vorkauen, was gehabt werden will.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Da stimm ich mal diabolo zu. Allerdings: Hin und wieder ein Schuß vor den Bug und vielleicht merkt der RA, wieviel Schmerzen das Gericht mit seinen Anträgen hat ;)

  • hallo,

    hab das bisher eigentlich auch so gehandhabt wie diabolo und erzett.

    allerdings finde ich den einwand li_li bzgl. der verzinsung richtig.

    wenn man also bisher so grosszügig auslegt und sagt mit ausgleichung meint er ja auch festsetzung, dann müsste man dahingehend auch so weit gehen und sagen, dass er mit festsetzung ja sicher auch verzinsung meint. und eben diese verzinsung habe ich bei solchen anträgen bislang (natürlich) nicht vorgenommen.

    um eine klare linie zu fahren müsste man also sagen: entweder(ausgleichung=ausgleichung und sonst nix) oder (ausgleichung= festsetzung und verzinsung).

    wobei sich spätestens bei nichtbeantragter aber trotzdem erfolgter verzinsung der gegener sicherlich melden wird :D .

    wahrscheinlich werd ichs aber trotz der genantenbedenken weiterhin so machen wie bisher, weils einfach die plausibelste methode ist (und beschwerden kamen auch noch keine), aber 100% korrekt ist dies sicher nicht.

    gruss

  • Solange, wie das auch bei mir schon so gehandhabt wird, wie diabolo und Erzett es beschrieben haben, kann man das schon als Gewohnheitsrecht bezeichnen. Angehört wird grundsätzlich nicht, weil die Gegenseite zum Ausgleichungsantrag eh nix sagen kann. Dafür setze ich die "Gerichtskostenausgleichung" selbstredend mit einem Festsetzungsantrag gleich, weil alles andere sinnfrei wäre. Natürlich will der Antragsteller einen Titel für verrechnete Kosten haben. Da sich die Antragsformulierung so eingebürgert hat, mache ich da überhaupt kein Aufhebens von.

  • Also wenn einer bei mir Gerichtskostenausgleich will, lege ich das als Kostenfestsetzungsantrag aus.

    Da er aber nichts von Zinsen schreibt, geb ich ihm aber auch keine. Hat bis jetzt nie Probleme gemacht.

  • Zitat von 13

    Solange, wie das auch bei mir schon so gehandhabt wird, wie diabolo und Erzett es beschrieben haben, kann man das schon als Gewohnheitsrecht bezeichnen. Angehört wird grundsätzlich nicht, weil die Gegenseite zum Ausgleichungsantrag eh nix sagen kann. Dafür setze ich die "Gerichtskostenausgleichung" selbstredend mit einem Festsetzungsantrag gleich, weil alles andere sinnfrei wäre. Natürlich will der Antragsteller einen Titel für verrechnete Kosten haben. Da sich die Antragsformulierung so eingebürgert hat, mache ich da überhaupt kein Aufhebens von.



    Dat hammer schon immer so gemacht, da könnt ja jeder kommen ;)
    Anhören tu ich auch nicht, da die Gegenseite sowieso nix zur Verrechnung sagen kann.
    Was macht man eigentlich, wenn ein gegnerischer RA doch mal auf den Trichter kommt und sagt, eine Festsetzung war nicht beantragt und RM einlegt? Abhelfen und aufheben?
    Hab ja nun festgestellt, dass die überwiegende Meinung dahin tendiert, es als Antrag auszulegen. Aber ich glaub, ich bleib dabei, dass ich einen "ordentlichen" Antrag will. Vielleicht bekommt man ja irgendwann mal eine Entscheidung eines höheren Gerichts dazu.

    :2danke erstmal an alle, die ihre Meinung zum besten gegeben haben. :D

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Eine Anhörung ivorher ist nach der Kommentierung dann entbehrlich, wenn sich die festzusetzenden Gebühren unzweifelhaft aus der akte ersichtlich sind, was ja bei GK auf jeden Fall so ist. Daher höre ich vorher auch nicht an!

  • Zitat von li_li

    Was macht man eigentlich, wenn ein gegnerischer RA doch mal auf den Trichter kommt und sagt, eine Festsetzung war nicht beantragt und RM einlegt? Abhelfen und aufheben?



    So weit kommt das noch.
    Erst mal würde ich den Beschwerdeführer fragen, ob er noch alle im Trichter hat... :teufel:
    Danach müsste er mir mal eingehend erläutern, welchen wahren Willen des Antragstellers er erforschen würde.
    Hilft das auch nix, dann würde ich dafür sorgen, dass es in der Tat eine Entscheidung des Beschwerdegerichts gibt.
    Hoffentlich bekommt der Beschwerdeführer eine (leider nicht existente) Schwachsinnsgebühr aufgedrückt... :strecker

  • Zitat von 13


    So weit kommt das noch.
    Erst mal würde ich den Beschwerdeführer fragen, ob er noch alle im Trichter hat... :teufel:
    Danach müsste er mir mal eingehend erläutern, welchen wahren Willen des Antragstellers er erforschen würde.
    Hilft das auch nix, dann würde ich dafür sorgen, dass es in der Tat eine Entscheidung des Beschwerdegerichts gibt.
    Hoffentlich bekommt der Beschwerdeführer eine (leider nicht existente) Schwachsinnsgebühr aufgedrückt... :strecker



    :wechlach:
    13 du bist spitze! :daumenrau
    Aber überzeugen kann mich das alles nicht wirklich. Was, wenn der wirklich nur für die Akte die Ausgleichung braucht und keine Festsetzung, oder die Rechtsschutzversicherung braucht sowas. Kann ja alles sein. Ich bin nun mal kein Gedankenleser und aus der einen Zeile läßt sich nicht viel herauslesen. Zumindest erschließt sich mir nicht der Wille des Antragstellers, dass eine Festsetzung gewünscht wird. :strecker
    Also werd ich weiter wie bisher verfahren. Bei den meisten werd ich anrufen und nachfragen. Sofern mir aus anderen Akten schon als pampig bekannt, wird der Textbaustein zu Rate gezogen. Und ab dafür...

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Also, ich bin auch so ein Krümelkacker, jawoll! Wenn ein Volljurist bei mir Ausgleichung der Gerichtskosten beantragt (meistens aber "erbeten") hat bekam er von mir entweder einen rückfragenden Anruf oder - meistens - eine Kopie der GK-Rechnung des KB.
    Oft kam dann ein Antrag nach, aber beileibe nicht immer.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ob da "mein" Rechtspfleger im F - Verfahren mitgelesen und einen extrem schlechten Tag hatte? Ich wundere mich, warum ich nur einen Zettel bekomme, in dem der Gerichtskostenvorschuss auf die Zahlungsverpflichtung der Gegenseite verrechnet wird und keinen hübschen KFB? Sonst kriegen wir schon mal einen Anruf oder ein kurzes Schreiben, wenn was nicht stimmt. Weil bei uns so viel über PKH läuft, muss ich in Scheidungsverfahren selten einen KFB-Antrag stellen. Und weils so schön einverständlich war (zum ersten Gespräch beide im Zimmer: "Wir wollen einen gemeinsamen Anwalt" :mad:), will man ja nicht "Festsetzung gegen" beantragen. Und wenn's schon mal passiert ist, ist der Antrag auf Ausgleichung bisher, soweit ich das sehen kann, immer als Kostenfestsetzungsantrag ausgelegt worden.

    Das Forum hat mir also eine kleine Blamage durch Anruf "Warum ist mein KFB nicht da?" erspart. Ich werde die zwei Sätze nachdiktieren und hoffen, dass ich meine Gerichtkosten doch noch kriege. :oops:

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Da muss ich dann aber doch darauf hinweisen, dass ein Nachdiktieren nicht bei jedem Gericht notwendig ist. Es gibt auch Gerichte, die nicht am KKG (Krümelkackersyndrom :D ) leiden - li_li, nix für ungut! *Naseheb*

  • Wer den Antrag auf Ausgleichung nicht als Festsetzungsantrag versteht, muss konsequenterweise die Akte weglegen, weil kein Antrag vorliegt. Gutachterliche Stellungnahmen für Rechtsschutzversicherungen hinsichtlich der Kosten des Verfahrens sind nicht Aufgabe des Gerichtes.

  • Da muss ich dann aber doch darauf hinweisen, dass ein Nachdiktieren nicht bei jedem Gericht notwendig ist. Es gibt auch Gerichte, die nicht am KKG (Krümelkackersyndrom :D ) leiden - li_li, nix für ungut! *Naseheb*




    Da steh ich doch glatt drüber und mach das weiter so wie oben bereits geschildert. Ich weiß ja, dass ich an eben diesem KKG-Syndrom leide und vieles pingelig sehe. :D

    @Alfred: Auch wenn es nicht meine Aufgabe ist, solche "gutachterlichen Stellungnahmen" zu schreiben, denke ich doch, dass es ein Gebot der Höflichkeit ist, auf Schreiben zu antworten. Besonders, wenn die Antragsteller eine Antwort erwarten (auch wenn sie nicht so ausfällt, wie die A-steller sie sich wünschen).

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!