Hallo!
Ich habe immer wieder den Fall, dass nach Vergleichsabschluss mit der Kostenentscheidung
Zitat
Die Kosten des Verfahrens sind gegeneinander aufgehoben
folgender Antrag kommt:
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Zu AZ: blabla
Es wird beantragt, die Gerichtskosten auszugleichen.
XY
Rechtsanwalt
Nix weiter. Keine Festsetzung beantragt, keine Verzinsung, keine §.
Wenn ich einen guten Tag habe, ruf ich den RA an und frage nach, ob auch eine Festsetzung der ausgeglichenen Gerichtskosten erwünscht ist. Und ein entsprechender Antrag eingereicht werden soll.
Ich leg den Antrag ja auch schon dahingehend aus, dass auch festgesetzt werden soll, wenn wenigstens Verzinsung beantragt ist. Aber war ja nicht...
Ist das zu krümelkackerisch, wenn ich im Antrag das Wort "FESTSETZUNG" oder wenigstens die Bezugnahme auf § 104 oder 106 CPO sehen will? Klar weiß ich was gemeint ist. Weiß das die Gegenseite aber auch? Es war nunmal NUR die AUSGLEICHUNG beantragt. Mehr nicht. Punktum. Und die hat der Anwalt bekommen.
sorry, musste mal Frust lassen...