Grundsatz der persönlichen Betreuung

  • Hallo,

    nachdem ich schon ein wenig länger mitlese, möchte ich mich heute selbst beteiligen.

    Im Rahmen einer Zusammenkunft mit Betreuungsstellen, Berufsbetreuern, Heimleitern, Rechtspflegern etc. soll über die Pflicht der persönlichen Betreuung diskutiert werden.

    Ich würde gerne Eure Meinungen zu folgenden Fragen hören:
    Wie hat die im Gesetz geforderte Umsetzung der persönlichen Betreuung auszusehen.
    Welche Erfahrungen gibt es anderswo, insbesondere auch nach Pauschalierung der Vergütung?

  • zur ersten frage:
    ich denke, dass man da nicht für alle fälle pauschalieren kann, sondern auf die jeweilige notwendigkeit abstellen muß.
    bspw.: ist der betreute im heim und wird vollversorgt oder ist er zu hause ? sind noch verwandte da, die sich auch in welchem umfang auch immer kümmern ?
    praktisch heißt das für mich, dass der betreuer erreichbar sein muß, wenn was ist und ansonsten nach seinem ermessen entscheiden muß, inwieweit er persönliche betreuung betreiben soll.

    zur zweiten frage:
    vor der pauschalierung war es ständige rechtssprechung, dass mtl. 1-2 hausbesuche vergütet wurden. dementsprechend wurden sie immer abgerechnet (auch wenn ich da so meine zweifel habe, ob sie auch immer stattgefunden haben).
    jetzt is es natürlich ungleich schwerer, einen betreuer dazu zu bringen, persönlich beim betreuten vorbeizuschauen, weil er ja dafür auch nicht mehr geld kriegt. die bereitschaft hat da -verständlicherweise, ich arbeite auch nicht gerne mehr als nötig für lau- sehr nachgelassen.

  • Zitat von LuckyStrike

    ... zur zweiten frage:
    vor der pauschalierung war es ständige rechtssprechung, dass mtl. 1-2 hausbesuche vergütet wurden. dementsprechend wurden sie immer abgerechnet (auch wenn ich da so meine zweifel habe, ob sie auch immer stattgefunden haben).
    jetzt is es natürlich ungleich schwerer, einen betreuer dazu zu bringen, persönlich beim betreuten vorbeizuschauen, weil er ja dafür auch nicht mehr geld kriegt. die bereitschaft hat da -verständlicherweise, ich arbeite auch nicht gerne mehr als nötig für lau- sehr nachgelassen.



    Was ja auch kein Wunder ist, bei dem vielen Papierkram , den die Betreuer so "nebenbei" zu bewälltigen haben. Im übrigen habe ich bisher noch keine Beschwerde über einen Berufsbetreuer bekommen, dass dieser im Falle des Falles nicht greifbar gewesen wäre. Außerdem denke ich mal, dass früher (vor der Pauschalierung) die Betreuer auch keine Besuche aus lauter Langeweile durchgeführt haben.

  • Mit der "persönlichen" Betreuung gab und gibt es bei uns keine Probleme. Da der Betreuer persönlich für seine Betreuten verantwortlich ist, und da er Aufgabenkreise in Gänze nicht delegieren darf, hat die persönliche Betreuung schon immer stattgefunden. Sollte es sich bei dieser neuen Pflicht allerdings um eine Verpflichtung zu einer weitergehenden sozialen Betreuung handeln, sehe ich schwarz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Berufsbetreuer dazu noch die Zeit hat.

    Apropos: Die üblichen schwierigen Fälle, die der Meinung sind, dass der Betreuer für ein tägliches mehrstündiges Alleinunterhaltungsprogramm sorgen muss wird es immer geben.

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