Wirksame Klausel?

  • Ich lese gerade im Rechtspfleger (11/08) eine Entscheidung des LG Berlin wonach ein Titel nicht zur Vollstreckung geeignet sein soll, wenn das Siegel bei der Klausel ( § 725 ZPO) nur ein Computer-Ausdruck ist.

    Ein ähnliches Problem hatten wir vor einiger Zeit schon im GBA-Forum. Damals verwies Rainer mdvZ auf folgende bayerische Verordnung:

    § 8 Abs. 4 VO zur Ausführung des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern:

    Für die Siegelung von Schriftstücken, die mit Hilfe drucktechnischer und elektronischer Einrichtungen erstellt werden, kann ein Abdruck des Dienstsiegels maschinell eingedruckt sein oder aufgedruckt werden.

    Was heißt denn hier nun "mit Hilfe elektronischer Einrichtungen". Muss das ein Baustein eines offiziellen EDV-Programmes sein oder reicht das auch, wenn ich mir aus einem solchen Baustein das Siegel "klaue" und es bei meinem Word-Dokument dann mit ausdrucke? :gruebel:

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