Servus !
Ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Grundschuld nach § 130 ZVG vorliegen.
Nach § 130 Abs.3 ZVG muss ich vorher doch das Ersuchen des Versteigerungsgericht vorliegen haben.
Wie handhabt ihr das bei euch ?
Einfach auf Frist legen ? Oder Versteigerungsgericht auffordern ?
Grundschuld nach § 130 ZVG
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Marlo89 -
27. November 2008 um 11:32
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Bei uns einfach auf Frist gelegt.
Eine Aufforderung ist überflüssig, da in 99,9 % der Fälle das Versteigerungsgericht von sich aus sofort das Umschreibungsersuchen fertigt, wenn es denn kann. -
Da notiere ich einfach eine Frist. Irgendwann kommt das Ersuchen des Versteigerungsgerichts schon, und vorher darf ich eh nichts eintragen.
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Bei uns einfach auf Frist gelegt.
Eine Aufforderung ist überflüssig, da in 99,9 % der Fälle das Versteigerungsgericht von sich aus sofort das Umschreibungsersuchen fertigt, wenn es denn kann.
Genau so. Einfach "Frist: 3 Monate (Ersuchen K-Abt.)." -
Eine Idee kommt mir noch: Wann wurde denn Zuschlag erteilt ? Wenn das schon 6 Monate oder so her ist - vielleicht dann einfach mal nachfragen, vielleicht ist das doch der Einzelfall, dass das Ersuchen vergessen wurde ...
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Richtig! Einfach liegen lassen und auf das Ersuchen warten.
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Ich verfüge: "Wv bei Eingang Ersuchen der K-Abteilung"
So müssen keine unnötigen Fristen kontrolliert werden, und ich muss die Akte nicht "liegenlassen".
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