Grundschuld nach § 130 ZVG

  • Servus !

    Ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Grundschuld nach § 130 ZVG vorliegen.

    Nach § 130 Abs.3 ZVG muss ich vorher doch das Ersuchen des Versteigerungsgericht vorliegen haben.

    Wie handhabt ihr das bei euch ?
    Einfach auf Frist legen ? Oder Versteigerungsgericht auffordern ?

  • Bei uns einfach auf Frist gelegt.
    Eine Aufforderung ist überflüssig, da in 99,9 % der Fälle das Versteigerungsgericht von sich aus sofort das Umschreibungsersuchen fertigt, wenn es denn kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Anta (27. November 2008 um 11:37) aus folgendem Grund: Formulierung geändert

  • Bei uns einfach auf Frist gelegt.
    Eine Aufforderung ist überflüssig, da in 99,9 % der Fälle das Versteigerungsgericht von sich aus sofort das Umschreibungsersuchen fertigt, wenn es denn kann.


    Genau so. Einfach "Frist: 3 Monate (Ersuchen K-Abt.)."

  • Eine Idee kommt mir noch: Wann wurde denn Zuschlag erteilt ? Wenn das schon 6 Monate oder so her ist - vielleicht dann einfach mal nachfragen, vielleicht ist das doch der Einzelfall, dass das Ersuchen vergessen wurde ...

  • Richtig! Einfach liegen lassen und auf das Ersuchen warten.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich verfüge: "Wv bei Eingang Ersuchen der K-Abteilung"
    So müssen keine unnötigen Fristen kontrolliert werden, und ich muss die Akte nicht "liegenlassen".

    Einmal editiert, zuletzt von Heidi_274 (29. November 2008 um 21:13)

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