Falscher Rechtskraftvermerk

  • Bei einem Urteil mit Rechtskraftvermerk, bei dem ich weiß, dass es nicht rechtskräftig ist!? Für welche rechtlich zulässige Handlung sollten ich oder mein Mandant das denn benötigen?

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Sagen wir mal, einer Klage wurde stattgegeben, obwohl Du genau weißt, dass der Anspruch verjährt war. Vollstreckst Du dann ebenfalls nicht?

    [Ich habe schon geschrieben, dass der Fall sehr grenzwertig ist. Aber vom Anwalt zu verlangen, er möge doch dies oder jenes tun, weil es für das Gericht das Beste ist, ist eben auch nicht immer richtig.]

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Dieser Fall ist doch überhaupt nicht vergleichbar, weil auch ein verjährter Anspruch existiert und wenn dieser rechtskräftig tituliert wird, ist der Titel nicht weniger wert als jeder andere.

    Im vorliegenden Fall geht es dagegen gar nicht um den titulierten Anspruch, sondern um die fehlerhafte Bescheinigung der noch gar nicht eingetretenen Rechtskraft. Und insoweit liegt doch auf der Hand, dass man als Anwalt im Wissen um die Dinge nicht einmal im Ansatz auf den Gedanken kommen darf, man könnte jetzt ohne Sicherheitsleistung vollstrecken - es sei denn natürlich, es bewahrheitet sich die Weisheit, dass die "richtigen" Mandanten auch die "richtigen" Anwälte haben.

    Auch wenn das jetzt als platter Spruch herüber kommen kann: "Früher" hätte es so etwas nicht gegeben. Ein Anruf beim Anwalt um am nächsten Tag wäre der Fetzen wieder beim Gericht gewesen.

    Ist natürlich auch eine Sache des (nur des rechtlichen?) Anstandes.

  • So die Kuh ist vom acker. Er die shl hinterlegt ( antrag liegt beim hl gericht vor und die summe ist shon gezahlt ). RA hat auch angegeben das RKV falsch ist. Wir bekommen die dann zurück. Hat den Standpunkt von gegs , dass er sich ggf schadensersatzpflichtig macht, wenn er nicht vollstrckt. Also Kasse 4 schliessen:teufel:

    gruss

    wulfgerd

  • Kasse 4 ist doch bei uns kein Thema, dafür haben wir uns doch viel zu gern...

    Aber das Thema lässt mich noch nicht los:

    Sagen wir mal, einer Klage wurde stattgegeben, obwohl Du genau weißt, dass der Anspruch verjährt war. Vollstreckst Du dann ebenfalls nicht?

    In diesem Fall hat doch das Gericht keinen Fehler gemacht, sondern allenfalls der Beklagte, der die Verjährungseinrede unterlassen hat. Und ich habe schon mehrere Urteile über verjährte Forderungen beitreiben lassen.

    Aber wenn wir wirklich Äpfel mit Äpfeln vergleichen wollen, bilde ich folgenden fiktiven Fall:

    Das Gericht hat im Rubrum der vollstreckbaren Urteilsausfertigung versehentlich den Beklagten falsch bezeichnet, statt "Klaus Wichtig" steht dort "Klaus Wowereit". Das Gericht weist Dich auf das Versehen hin und bittet Dich um Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung. Würdest Du den Titel behalten und gegen Klaus W. vollstrecken?

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Der betroffene Kollege hat den Fall jetzt doch sehr elegant gelöst und alle Beteiligten sind zufrieden. Es kann also Weihnachten werden auf Erden.

    Kasse 4 ist doch bei uns kein Thema, dafür haben wir uns doch viel zu gern...

    Genau! (Schade in diesem Forum gibt es keinen Kuss-Smillie :oops:). Im Anwaltsblatt gibt es seit einiger Zeit eine Rubrik, wo genau diese Fälle, welche irgendwo zwischen Pflichterfüllung und moralischen Dilemma spielen, zur Diskussion gestellt werden.

    In diesem Fall hat doch das Gericht keinen Fehler gemacht, sondern allenfalls der Beklagte, der die Verjährungseinrede unterlassen hat. Und ich habe schon mehrere Urteile über verjährte Forderungen beitreiben lassen.

    Was aber, wenn das Gericht die erhobene Verjährungseinrede schlicht übersehen hat und Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Dann liegt ein grober Fehler des Gerichts, genau wie im vorliegenden Fall, vor.

    Aber wenn wir wirklich Äpfel mit Äpfeln vergleichen wollen, bilde ich folgenden fiktiven Fall:

    Das Gericht hat im Rubrum der vollstreckbaren Urteilsausfertigung versehentlich den Beklagten falsch bezeichnet, statt "Klaus Wichtig" steht dort "Klaus Wowereit". Das Gericht weist Dich auf das Versehen hin und bittet Dich um Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung. Würdest Du den Titel behalten und gegen Klaus W. vollstrecken?

    Das sind immer noch Äpfel und Kokosnüsse. Denn in Deinem Fall besteht gegen Klaus Wowereit gar keine Forderung (Ob bei ihm wohl etwas zu holen wäre :gruebel:. Okay ich wollte mal gegen den Freistaat Bayern vollstrecken und Schloss Neuschwanstein versteigern lassen. Die haben gerade noch rechtzeitig die Kurve gekriegt.) In unserem Fall besteht zumindest ein Anscheinsbeweis für den Bestand der Forderung. Wir müssen wohl erst einmal an unserer Fallgestaltung feilen, dann diskutieren wir weiter.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Rechtlich gesehen wohl kaum.

    Andererseits natürlich eine einmalige Gelegenheit ...

  • ... Was aber, wenn das Gericht die erhobene Verjährungseinrede schlicht übersehen hat und Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Dann liegt ein grober Fehler des Gerichts, genau wie im vorliegenden Fall, vor. ...



    Nehmen wir mal an, dass das Erstgericht und alle Rechtsmittelgerichte die Verjährungseinrede, auf die spätestens ab der Berufung das Rechtsmittel ausdrücklich gestützt wird, übersehen: Dann gibt es immer noch den § 321a ZPO, gestützt auf die Einrede der Verjährung, und da kann man dann nichts mehr übersehen, ohne gleichzeitig evident Rechtsbeugung zu begehen. Und damit ist das Urteil dann offensichtlich restitutionsfähig, kann also sogar dann noch abgeändert werden.

    Also, liebe Gegs, eine Fallvariante, die ein wenig hinkt. ;)

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Am besten gefällt mir die Ausführung der WBV unter 21: "Die theologische Auslegung verbiete es daher,..."
    Jetzt weiß ich endlich, wo das mit Treu und Glauben herkommt.:D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Gehört eigentlich schon zu "Sachen zum Lachen". Selbst das Verwaltungsgericht hat wenig später im Text der Entscheidung ausgeführt: "Für eine Nichtanwendung der Norm aufgrund einer theologischen Auslegung besteht nach Ansicht des Gerichts kein Raum." Köstlich.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Gehört eigentlich schon zu "Sachen zum Lachen". Selbst das Verwaltungsgericht hat wenig später im Text der Entscheidung ausgeführt: "Für eine Nichtanwendung der Norm aufgrund einer theologischen Auslegung besteht nach Ansicht des Gerichts kein Raum." Köstlich.

    Heißt doch nicht umsonst in der Juristerei und Theologie jeweils Dogmatik :D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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