Zwangshypothek durch Miteigentümer

  • Ehegatten sind Miteigentümer eines Grundstücks. Ein Ehegatte will eine Zwangshypothek auf dem Miteigentumsanteil des anderen eintragen. (Geht wegen § 864 II ZPO.) Also beantrage ich, "auf dem 2/3 Miteigentum des Schuldners im Grundbuch von ... Band ... Blatt ... Nr. ... Flurstück Nr. ... eine Zwangssicherungshypothek einzutragen". Reicht die Angabe "2/3" oder muss man diesen Anteil noch genauer bezeichnen, z. B. mit der lfd. Nr. der Eintragungen in der Abt. I?

  • Die Angabe 2/3 ist ausreichend und wichtig. Der Name der Schuldnerin sollte aber schon mit angegeben werden. Welche lfd. Nr. in Abt. I sie inne hat ist hier nicht wichtig.

  • Vorschlag: "Es wird beantragt, auf dem 2/3 (Miteigentums)-Anteil der Frieda Meier ((hier:fiktiv gewählter) Name der Schuldnerin) am Grundstück Flur X Flurstück Y (oder Nummer des Bestandverzeichnisses) eine Zwangssicherungshypothek in Höhe von... nebst (etwaigen) Zinsen in Höhe von ... ab... einzutragen."

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