Ehegatten sind Miteigentümer eines Grundstücks. Ein Ehegatte will eine Zwangshypothek auf dem Miteigentumsanteil des anderen eintragen. (Geht wegen § 864 II ZPO.) Also beantrage ich, "auf dem 2/3 Miteigentum des Schuldners im Grundbuch von ... Band ... Blatt ... Nr. ... Flurstück Nr. ... eine Zwangssicherungshypothek einzutragen". Reicht die Angabe "2/3" oder muss man diesen Anteil noch genauer bezeichnen, z. B. mit der lfd. Nr. der Eintragungen in der Abt. I?
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