Vorschrift für Verwalternachweis abdingbar?

  • Hallo zusammen!

    Ich habe folgendes Problem:
    Nachweis der Verwalterbestellung richtet sich nach den §§ 26 Abs. 3 bzw. 24 Abs. 6 WEG. Soweit so gut.
    Jetzt habe ich das Protokoll der Eigentümerversammlung hier mit 2 Unterschriften. Die des Verwalters und die des Verwaltungsbeirats (Vorsitzenden). Die Unterschrift eines Wohnungseigentümers fehlt.
    Der Verwalter hat die Versammlung geleitet.
    Nach meiner Zwischenverfügung, in der ich die dritte Unterschrift angefordert hatte, meldet sich der Beiratsvorsitzende und behauptet, nach deren Geschäftsordnung (Teilungserklärung) sei eine Beschlussfassung mit diesen zwei Unterschriften gültig. Er sagt, der § 26 Abs. 3 bzw. § 24 Abs. 6 WEG sei abdingbar...:gruebel:

    Ich habe schon viel nachgelesen, diesbezüglich aber nichts gefunden. Kann mir da wer weiterhelfen? Ist das wirklich abdingbar und ist die Geschäftsordnung vorrangig vor dem Gesetz?
    Ich danke schonmal im Voraus!
    Bei der Suchfunktion hatte ich meinen Fall so nicht wiedergefunden...

  • Jetzt steht hier im Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz 18. Auflage 2007 Rnr. 14 "§ 24 ABs. 6 kann durch Vereinbarung abbedungen/modifiziert werden"...hm...also gehts wohl doch!?

  • Auch nach Weitnauer, WEG (9. Auflage), § 24, Rdnr. 1, sind alle Vorschriften des § 24 WEG bis auf den Minderheitenschutz in Abs. 2 abdingbar.

    Also müsste bei Dir die Unterschrift des Versammlungsleiters und des Beiratsvorsitzenden tatsächlich ausreichend sein, wenn sie notariell beglaubigt sind (§ 26 IV WEG gilt dann entsprechend).

    Ja ja wir reiten bis zum Horizont - anschlagen - und zurück!
    (Mike Lehmann)

  • Bis eben war ich auch der Meinung!
    Jetzt habe ich im Palandt, 65. Auflage 2006, Rnr. 19 zu § 26 WEG folgenden Satz gefunden
    "Abs. 4 gilt entsprechend, wenn Vereinbarung/TEilungserklärung abweichend von § 24 Abs. 6 Unterschriften anderer Personen vorsieht."
    Also demnach wiederum ist der Nachweis was die Verwalterbestellung angeht nicht abdingbar.:(

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