Wie weit prüfen??

  • Mich haben jetzt zum ersten Mal in meiner Laufbahn die Vereinsregistersachen erwischt. Ich muss sie drei Wochen in der Urlaubsvertretung machen und die Ausbildung ist schon soooo lange her.:(

    Habe hier einen Vorstandswechsel. Eigentlich noch einfach. Ich frage mich nur wie weit ich bei der Auswahlprüfung einsteigen muss.
    In der Satzung des Vereins heißt es:
    "Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern. Hievon müssen mind. 2 Vorsitzende aktive Mitglieder des Vereins ..... sein."
    Im Protokoll ist hinsichtlich dieser Voraussetzung nichts erwähnt. Muss ich prüfen, ob die neu gewählten Vorstandsmitglieder auch in dem Verein sind? :gruebel:

    Und, noch ganz blöd: Wenn ich den Wechsel eintrage, trage ich neben Namen, Geb.-Dat und Wohnort auch den Geburtsnamen mit ein?

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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  • Also: Eintragunsform ergibt sich aus § 3 VRV. Ich würde daher Geburtsnamen weglassen.

    Du Hast selbstverständlich die Prüfungsmöglichkeit im Rahmen des FGG ( Aufklärungsgrundsatz).
    Aber: ich denke das geht zu weit.
    Wenn beispielsweise das Ausscheiden von Vorständen durch ( andere ) Vorstände angemeldet wird, besagt die Rsprechung / Kommentierung, dass insoweit der amtierende Vorstand das sicherlich im Interesse des vereins tut und es daher OK ist.
    Daher denke ich liegt der Fall hier gleich. Wenn also der Vorstand angemeldet wird, gehe ich von der richtigkeit aus, soweit sich keine offensichtlichen Unrichtigkeiten ergeben.

  • Das Vereinsregister prüft nicht, ob sich ein Verein satzungsgem. verhält. Wenn die Anmeldung formell o.k. ist, würde ich von der inhaltlichen Richtigkeit ausgehen.

  • Ein dickes:dankescho .Hab den neuen Vorstand jetzt eingetragen und wieder eine Vertretungsmurke geschafft.:D

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