Kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigung?

  • Guten Morgen,

    im Erbbaugrundbuch sind 2 Eigentümer zu 1/2 Anteil eingetragen.
    Eigentümerin des Grundstücksgrundbuchs ist die Stadtkaplanei zu Musterhausen.
    Jetzt wollen die beiden Erbbauberechtigten nicht mehr Eigentümer zu je 1/2 Anteil sein und gründen eine GbR. Entsprechender Antrag wird gestellt.

    Bedarf das der kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigun??? Ich hab in keinem Kommentar irgendwas gefunden.

    Vielen Dank.
    Winifred

  • Wenn eine Vereinbarung nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG getroffen wurde, würde ich auf jeden Fall meinen, dass der Grundstückseigentümer zustimmen muss. Bei der hier meist vertretenen kath. Kirche muss dann auch die Aufsichtsbehörde immer zustimmen, was sich aus deren Kirchenrecht ergibt. Ob das bei Euch auch so ist, weiß ich nicht.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Enthält denn das Erbbaurecht eine verdinglichte, eingetragene Vereinbarung gem. § 5 ErbbauRG? Falls ja, dann (Bauchgefühl) ja ...
    (Das Erbbaurecht wird veräußert von A und B auf die GbR.)

    (Uups ... Ulf war schneller ...)

  • Also ich denke auch, dass die Genehmigung vorliegend notwendig ist, allerdings hab ich dazu jetzt noch nicht die KGO von NRW gelesen. Vielleicht hilft dir auch Schöner/Stöber Rn. 4085!?

  • Würde auch die Zustimmung verlangen... bei uns genehmigt das (evang.)Bezirkskirchenamt / kirchliches Liegenschaftsamt die Erklärung der örtlichen Kirchenvertreter (die haben so ein eiförmiges Siegel und alles andere ist mir dann egal...nennen sich nämlich immermal um...)

  • Wenn eine Vereinbarung nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG getroffen wurde, würde ich auf jeden Fall meinen, dass der Grundstückseigentümer zustimmen muss. Bei der hier meist vertretenen kath. Kirche muss dann auch die Aufsichtsbehörde immer zustimmen, was sich aus deren Kirchenrecht ergibt. Ob das bei Euch auch so ist, weiß ich nicht.



    Das gilt so auch für NRW!:daumenrau

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