Hinterlegung aufgrund Parteivereinbarung

  • Folgender Sachverhalt:
    Gegen den Beklagten in einem Rechtsstreit ist ein Versäumnisurteil ergangen, weil der Rechtsanwalt den Termin verschlafen hat.
    Das Versäumnisurteil ist vorläufig vollstreckbar.
    Dieser Rechtsanwalt kommt nun zu mir und legt mir ein Schreiben der anwaltlich vertretenen Gegenseite vor, aus dem sich ergibt, dass die Gegenpartei die Zwangsvollstreckung aus dem VU nicht durchführen wird, wenn ein Betrag in Höhe von 5.000 € als Sicherheit geleistet wird.
    Der Rechtsanwalt möchte nun also diesen Betrag bei mir hinterlegen. Eine Zahlung an die Gegenseite möchte er vermeiden.

    Kann ich das Geld hinterlegen, obwohl das Urteil weder gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist noch die Möglichkeit besteht gegen eine solche die Vollstreckung abzuwenden, sondern nur eine Parteivereinbarung vorhanden ist?

  • Habe ich zwar nie gehabt, als ich für Hinterlegungen zuständig war, aber allzugroße Bedenken hätte ich nicht . . .

    . . . ich würde halt in das Feld, in dem die die Hinterlegung rechtfertigenden Gründe zu schreiben sind, die Parteivereinbarung eintragen . . . ;)

    . . . aber mal sehen, was andere dazu sagen . . . :nixweiss:

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