Wiederaufleben einer erloschenen Vollmacht durch Insolvenz
A lässt an B am 20.03.2008 das Flst auf (ohne Bewilligung).
Der Notar wird bevollmächtigt den Eigentumswechsel zu bewilligen.
Am 25.04.2008 INSOEröffnung . Insovermerk wird eingetragen.
Die Vollmacht an den Notar erlischt durch Eröffnung der INSO.
Der INSOVerwalter gibt das Grundstück frei – Vermerk wird gelöscht.
Kann jetzt der Notar den EW bewilligen ?
Ich meine nicht. Die erloschene Vollmacht lebt nicht wieder aus. § 185 BGB findet hier wohl keine Anwendung.
Weiß jemand eine Fundstelle für mein Problem ?
Wiederaufleben einer erloschenen Vollmacht durch Insolvenz
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BayObLG, Beschl. v. 3. 9. 2003 - 3Z BR 113/03
ZInsO 2003, 1143 - 1145 (Ausgabe 24 v. 31.12.2003)
Auszug daraus:
Dem Erlöschenstatbestand gem. § 168 BGB, § 117 Abs. 1 InsO steht die in § 117 Abs. 2 InsO geregelte Ausnahme nicht entgegen. Das einem Geschäftsbesorgungsvertrag vergleichbare öffentlichrechtliche Sonderverhältnis zwischen der B. GmbH und dem Urkundsnotar endete jedenfalls in Ansehung der Verpflichtung des Notars, gegenüber dem Grundbuchamt tätig zu werden, ebenfalls mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. -
Also muss der Verkäufer nochmals bewilligen- oder ?
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Also muss der Verkäufer nochmals bewilligen- oder ?
Ja. -
Danke
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Bitte.
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