Ein Kollege fragt mich soeben, wer "Ursprungsmitgliedsstaat" gemäß Art. 39 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Ratens vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die erterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 ist.
Da ich es meinem Kollegen nicht beantworten kann, stelle ich es hier herein.
Die Eheleute (Ehemann Deutscher, Ehefrau Französin) wurden hier vom Amtsgericht *** (Baden-Württemberg) rechtskräftig geschieden.
Ist hier "Ursprungsmitgliedsstaat" Frankreich, weil die Frau ursprünglich aus Frankreich kommt, oder Deutschland, weil das rechtskräftige Scheidungsurteil aus Deutschland kommt?