Eintragung Tag der Errichtung der Vereinsatzung

  • Hallo Registerleute. Irgendwie habe ich einen Knoten im Gehirn und würde gerne mal Eure Hilfe in Anspruch nehmen.

    Ich habe hier einen Antrag auf Eintragung eines neugegründeten Vereins. Die Gründungsversammlung fand am 28.10.2008 statt und in dem Protokoll heißt es: Die Satzung wurde einstimmung angenommen.

    In der Satzung steht nun: § 16
    Diese Satzung tritt mit dem 01.12.2008 in Kraft.

    Welches Datum nehme ich denn nun. § 3 VRV sagt unter 4. a) das Datum der Errichtung - würde dann so eintragen und der 01.12.2008 ist ja auch schon gewesen, dass es m. E. keine Probleme geben dürfte oder wo ist da mein Denkfehler.

  • Ich sag nur: § 59 Absatz 3 BGB: Tag der Errichtung!

    Was die Mitglieder als Tag des Inkrafttretens annehmen, interessiert mich grundsätzlich nicht.




    :meinung:

    Bei Satzungsänderung kommt das auch häufiger vor, dass die Mitglieder da irgendetwas anders annehmen bzgl. Wirksamkeit. Da weiß ich dann auch gern mal auf § 71 I 1 BGB hin.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Ebenfalls zustimm.

    Bei mir kam es mal vor wie folgt: Die Satzung ist am xx errichtet worden und tritt mit Eintragung in das VR in Kraft. :eek: Das musste ich dann doch 2x lesen - gibt´s doch nicht! :D

  • Als völlig neu bei den Vereinen muss ich mich hier mal mit `ner dummen Frage ranhängen:
    Ich hab eine Gründungsversammlung vom 22.7. (in der die Satzung "verabschiedet" wurde) und eine Satzung, die am 6.6. von sechs und am 7.6. bzw. 8.6. jeweils von einer weiteren Person unterschrieben wurde (Datum und Unterschrift). Ein extra Errichtungsdatum ist in der Satzung nicht genannt. Eintragungsmangel oder Errichtungsadtum 6.6.?????:gruebel:

  • Ich würde sagen, dass das erste Datum das Gründungsdatum ist. Grundsätzlich kann ein Verein auch von nur zwei Mitgliedern gegründet werden, allerdings kann er erst im Register eingetragen werden, wenn er mindestens 7 Mitglieder hat; §§ 56, 60 BGB.
    Also würde ich den Verein mit dem ersten Datum als gegründet ansehen und die späteren Daten als Beitrittsbestätigung weiterer Mitglieder werten.

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