A und B möchten sich bei einem Übergabevertrag verschiedene Rechte vorbehalten: An 5 Grundstücken eine Reallast, an einem weiteren zusätzlich ein Wohnrecht. Die Reallast ist nur für A, das Wohnrecht für A und B nach § 428 BGB.
Ich habe die Kommentarliteratur so verstanden, dass ich dennoch an allen Grundstücken das Altenteil mit A und B als Berechtigten eintragen kann (§ 49 GBO). Der genaue Inhalt der unter der Bezeichnung "Altenteil" zusammengefassten Rechte wird doch ohnehin erst aus der Bezugnahme auf die Bewilligungen deutlich.
Der Kern der Frage ist folgender: Kann ich beide Eheleute als Berechtigte des Leibgedings eintragen lassen, auch wenn nur das WOhnrecht, nicht aber die Reallast beiden gemeinsam zusteht? Oder kann ein Leibgeding nur dann für mehrere Berechtigte eingetragen werden, wenn für jedes einzelne Recht des Leibgedings die Gesamtberechtigung besteht?
Hierzu habe ich keine eindeutigen Stellungnahmen in den mir zugänglichen Kommentaren (Meikel, Demharter) finden können.
Würde mich über Tipps hierzu freuen.
Danke und Gruß
Michael