• Wir haben einen auswärtigen Zeugen gegen den O-geld, ersatzweise O-haft angeordnet wurde.

    Wie weit muss die "Beitreibung" gehen, reicht fruchtloser Ablauf Zahlungsfrist, erfolglose GV-vollstreckung oder evtl. e.V. vorher notwendig? Rspr. wäre sehr nett.

    Da der männliche erwachsene Zeuge in Berlin wohnt, (ich gehe davon aus, dass dort abzusitzen wäre), kann mir bitte jmd. die zuständige JVA mit Vorschrift nennen.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Mit Rechtsprechung kann ich nicht dienen, meine mich aber dunkel erinnern zu können, dass dem Schuldner unbedingt die Gelegenheit zur Zahlung gegeben werden muss.

    Hier verfahre ich stets wie folgt:

    Rechnung über O-Geld absenden.

    Wenn keine Zahlung erfolgt Kombi-Auftrag an GVZ. Diese kann man sich ggf. sparen, wenn eine vorherige Anfrage in der M-Abt. ergeben hat, dass die e. V. geleistet wurde.

    Ist die e. V. abgegeben oder bestätigt der GVZ den fruchtlosen Pfändungsversuch bzw. hat er die e. V. im Termin abgenommen und es gibt nix zu holen ergeht Ladung zum Haftantritt (sofern Ersatzhaft angeordnet ist).

    Wird der Einladung zur Einbuchtung nicht Folge geleistet, ergeht Haftbefehl und Verhaftungsauftrag an den GVZ.

    Zur Zuständigkeit bzgl. der Vollstreckung siehe hier.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    4 Mal editiert, zuletzt von Ernst P. (10. Dezember 2008 um 09:51)

  • Wir haben einen auswärtigen Zeugen gegen den O-geld, ersatzweise O-haft angeordnet wurde.

    Wie weit muss die "Beitreibung" gehen, reicht fruchtloser Ablauf Zahlungsfrist, erfolglose GV-vollstreckung oder evtl. e.V. vorher notwendig? Rspr. wäre sehr nett.

    Da der männliche erwachsene Zeuge in Berlin wohnt, (ich gehe davon aus, dass dort abzusitzen wäre), kann mir bitte jmd. die zuständige JVA mit Vorschrift nennen.



    Rechtsprechung kann ich Dir keine nennen (lieg gerade zu Hause rum), aber in diesen Fällen mache ich volles Programm. D.h. Kombiauftrag Vollstreckung und eV.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!