Bezeichnung betroffener Rechte

  • Hallo zusammen,

    mir wird eine Pfandfreigabe- und Rangrücktrittserklärung der A-Bank vorgelegt.
    Die betroffenen Rechte werden hinsichtlich der Freigabe wie folgt dargestellt:

    III/1 12.782,30 EUR für A-Bank
    III/2 46.317,93 EUR für A-Bank
    III/3 75.000,00 EUR für A-Bank

    Die Rechte III/1 und III/3 wurden in der Zwischenzeit jedoch an eine andere Bank (B-Bank) abgetreten. Bzgl. dem Recht III/2 wurde ein Teilbetrag von 43.911,49 EUR an die B-Bank abgetreten. Der A-Bank steht also nur noch eine Teilgrundschuld zu 2.406,44 EUR zu.

    Hinsichtlich des Rangrückstritts wird das betroffenen Recht so dargestellt:

    III/6 100.000 EUR für A-Bank

    Davon wurden aber auch schon wieder 70.000 EUR an die B- Bank abgetreten. 30.000 EUR stehen also noch der A-Bank zu.

    Kann ich denn jetzt die Pfandfreigaben hinsichtlich der GS zu 2.406,44 EUR und Rangänderungen bzgl. der GS zu 30.000 EUR vollziehen?
    Muss ich bzgl. der genannten Rechte die nicht mehr der A-Bank zustehen eine Zurückweisung machen?

    Bin für jede Hilfe dankbar.

  • Freigabe und Rücktritt sind so formuliert:
    Der Unterzeichnende gibt den unten näher bez. Besitz von den nachgenannten Rechten frei. Die Eintragung der Freigabeerklärung in das Grundbuch und die pfandfreie Abschreibung wird bewilligt und beantragt.

    Danach folgt die Bezeichnung der betroffenen Rechte wie unter #1 dargestellt.

    Die Eintragung des Rangrücktritts im Grundbuch wird bewilligt und beantragt.

    Danach ebenfalls Bezeichung des Rechts wie unter #1 dargestellt.

  • Na denn, normale Grundbuchprüfung - §§ 13,15,19,29,39 GBO.
    Zu welchem Recht kann welcher Antrag gestellt werden, wer hat bewilligt usw.
    "Kann ich denn jetzt die Pfandfreigaben hinsichtlich der GS zu 2.406,44 EUR und Rangänderungen bzgl. der GS zu 30.000 EUR vollziehen?"
    Würde ich nicht tun, da das ganze wie ein Antrag aufgebaut ist (Verbundantrag). Mach eine Zwischenverfügung und fordere die entsprechenden Bewilligungen der B-Bank und die dazugehörenden Anträge an.

  • Die B-Bank hat für die an sie abgetretenen Rechte schon Freigaben bzw. Rangrücktritte abgegeben.

    Mir geht's eigentlich nur darum, ob ich die vorgelegte Freigabe- bzw. Rangrücktrittserklärung der A-Bank noch verwenden kann, wenn die angegebenen betroffenen Rechte dieser nicht mehr oder nicht mehr ganz zustehen.

  • Ich hätte damit eigentlich keine Probleme, weil sie zumindest für den Rest noch bewilligungsberechtigt sind und sich am Willen ja sonst auch nichts geändert hat.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • zu # 6

    Ja, der Meinung wäre ich eigentlich auch. Muss ich denn hinsichtlich der Rechte für die die A-Bank nicht mehr berechtigt ist eine Antragszurückweisung machen?

  • Warum denn? Nachdem die B-Bank ja auch Bewilligungen abgegeben hat, sind ja alle Anträge vollziehbar, halt nur nicht mehr ausnahmslos auf der Grundlage der einen alten Bewilligung.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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