Einziehungsersuchen =Titel?

  • Hallo,

    weiss jemand von euch, ob ein "Einziehungsersuchen", ausgestellt von einer siegelführenden Behörde ein Titel ist, aus dem vollstreckt werden kann?

    Vieleb Dank,

    Gruss,

    rezk

  • Ich kenne nur Pfändungs- und Einziehungsverfügungen z.B. vom Finanzamt, die einem PfÜB gleichzusetzen sind.

    Einziehungsersuchen könnte einem Vollstreckungsauftrag gleizusetzen sein. Allerdings vollstrecken die meisten Behörden ja selbst.

  • Z.B. die GEZ lässt von den Kommunen pfänden oder Krankenkassen von den Hauptzollämtern. An soetwas habe ich gedacht.

    Ein Leistungsersuchen dürfte kein Titel sein sondern eine Bitte um Einziehung der Forderung an eine Vollstreckungsbehörde.

    Titel einer Verwaltungsvollstreckung ist in der Regel ein Leistungsbescheid.

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